N I E D E R S C H R I F T
über die 46. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, Mittwoch,
17.03.2004,  15.00 Uhr,  Rathaus, Friedensplatz  1, Saal Rothe Erde
Teilnehmer:
a)        Mitglieder der  Bezirksvertretung
	Ballhausen, Erika
	Brocks, Manfred
	Dieckmann, Rudolf
	Fibitz, Hans-Ulrich
	Garling,  Hans-Otto                                       
	Gisselmann,  Ruth
	Harlinghausen, Albrecht
	Katsougris, Emanuel
	Krüger, Hans-Ulrich
	Krüger-Sandkamp, Manfred
	Menkhoff, Reinhard                            
	Roheger, Gerd
	Schlifka, Karl Hans
	Schröder,  Friedhelm
	Sittner,  Hermann
	Tigges,  Jörg                 
	Utech,  Sigrid                                              
	
nicht anwesend:
	Himmelmann,  Ralf
	Rogoz,  Peter
	
b)        Rat
c)        Mitglieder des Seniorenbeirats                                 
		Blind, Roselies
d)	Verwaltung
Hollmann, Karl-Walter                        StA 33
Beginn der Sitzung:  15.00 Uhr                   Ende der Sitzung:  17.35  Uhr
Der  Bezirksvorsteher eröffnet die  46. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West.  Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der  Bezirksvertretung fest. 
Zu TOP  1.1    
Benennung  eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der  Niederschrift
Herr Krüger-Sandkamp wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift  benannt.
Zu TOP  1.2
Hinweis  auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der  Bezirksvorsteher weist auf das  Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.
Zu  TOP 1.3    
Genehmigung  der Niederschrift der 45. Sitzung -öffentlich- v. 25.02.2004 
Die Niederschrift wird  einstimmig genehmigt.
Zu TOP 1.4
Genehmigung  der Niederschrift der 45. Sitzung -nichtöffentlich- v. 25.02.2004
Die Niederschrift wird  einstimmig genehmigt.
Zu TOP 1.5 
Folgende  Tagesordnung wird festgestellt:
Tagesordnung -Öffentlicher Teil-
1.	Regularien
1.1	Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2	Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW1.3	Genehmigung der Niederschrift der 45. Sitzung -öffentlich- v. 25.02.2004 
1.4	Genehmigung der Niederschrift der 45. Sitzung -nichtöffentlich- v. 25.02.2004 
1.5	Feststellung der Tagesordnung2.	Anregungen und Beschwerden3.	Finanzen und Liegenschaften
3.1	Haushaltsangelegenheiten
3.2	Sparkassenkulturmittel 20044.	Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
4.1	Anfrage Bündnis 90/Die GrünenKneipenlärm
5.	Schule
5.1	Stadtbezirksbezogene Schulkoordinierungskonferenzen
		(Drucksache Nr.: 05616-04)
6.	Kultur, Sport und FreizeitKeine Vorlagen
7.	Kinder und Jugend
7.1	Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund
		(Drucksache Nr.: 05676-04)
8.	Soziales, Familie und Gesundheit
8.1	Familienprojekt Dortmund
		(Drucksache Nr.: 05589-04)9.	Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
9.1	Radverkehr in Dortmund
9.2	Bauleitplanung;13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 –Standortzentrum Dorstfeld-West-;
hier:	I.	Ergebnis der Bürgerbeteiligung
			II.	Offenlegungsbeschluss(Drucksache Nr.: 05669-04)
9.3	63/2-1-30769Errichtung eines Bürogebäudes mit Gastronomie und Einzelhandelsflächen und Errichtung eines Zugangsgebäudes auf dem Grundstück Rheinische Straße 23 / Brinkhoffstraße 4, Gemarkung Dortmund, Flur 55, Flurstücke 125,130,158 und 159
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
		(Drucksache Nr.: 05721-04)      
9.4	63/2-1-30769Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Westenhellweg 75-79, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 86, 87 und 165
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
		(Drucksache Nr.: 05726-04)10.	Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung10.	Mitteilungen
Zu TOP 3.1Haushaltsangelegenheiten
Bezirksvertretung									16.03.2003
Innenstadt-West
GF
F 22904
Umsetzung eines auf dem Gelände der JFS Adalbertstraße befindlichen Streetball-Ständers
Im vergangenen Jahr haben sich Anwohner der Adalbertstraße und anderer umliegenden Straßen massiv über die Lärmentwicklung durch den bespielten, auf dem Gelände der JFS Adalbertstraße befindlichen Streetball-Ständer beschwert.
Nach Überprüfung durch das Jugendamt und das Grünflächenamt ist objektiv eine Belastung und Belästigung der Anwohner gegeben. Ein weiteres Belassen des Streetball-Ständers am jetzigen Standort ist nicht vertretbar. 
Jugendamt und Grünflächenamt haben gemeinsam einen neuen, vertretbaren Standort für das Sportgerät ausgewählt. Es handelt sich um einen Standort auf dem Bolzplatz Kortental.
Die Umsetzung des Streetball-Ständers incl. Anlegung 
einer erforderlichen Pflasterfläche kostet 		                ca.		6 000,-- €.
Der Bolzplatz ist jedoch durch intensiven Gebrauch in einem dringend überholungsbedürftigen Zustand. Die Verlegung des Streetball-Ständers 
wird eine noch weitergehende Nutzung bewirken. Außerdem sei in die-
sem Zusammenhang daran erinnert, dass die Dorstfelder Jugendlichen 
in persönlichen Gesprächen wie auch im Chat im Sommer 2001 im Rah-
men des Stadtbezirkmarketing die Überholung des Bolzplatzes, wie aber 
auch Freiflächen zur Ausübung unorganisierten Sportes angemahnt hatten.
Eine Renovierung des Bolzplatzes Kortental würde 
folgende Kosten verursachen:
Deckschicht und dynamische Schicht aufnehmen				3 600,-- €
Tragschicht verdichten und ausgleichen					1 300,-- €
Dynamische Schicht und Deckschicht erneuern				8 800,-- €
Fertigstellungspflege								1 600,-- €
Nebenarbeiten									   700,-- €
insgesamt brutto								22 000,-- €
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt wäre ohne schwerwiegende Einschränkungen der Öffnungszeiten in Dorstfeld kaum zu bewirken.
Nach Rücksprache mit 65/KIM (Städt. Immobilienwirtschaft) kann die Verlegung und Renovierung nicht aus den laufenden Unterhaltungsmitteln finanziert werden. 
Um nunmehr aber eine dringend erforderliche Lösung herbeizuführen, wird folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:
Die Bezirksvertretung hebt einen Teil ihres Beschlusses v. 12.11.2003 zum Vermögenshaushalt auf und zwar die Ziff. 6 des folgenden Teilbeschlusses:
„III. Antrag zur 41. Sitzung der BV – Vermögenshaushalt 2003/04
Die  BV möge beschließen:
 Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel – Vermögenshaushalt:  
 Vermögenshaushalt  2003                                                                                     69.967,77 €
 Vermögenshaushalt  2004                                                                                   378.100,00 € 
                                                                                                Gesamtsumme     448.067,77 €
 Ausgaben – Prioritätenliste:
 Zum Vermögenshaushalt 2003/04 werden folgende  Einzelmaßnahmen in Form einer     Prioritätenliste beschlossen:
1.  Hauptschule Innenstadt-West                                                                          265.000,00 €
     Erneuerung der  Fenster
2.  TEK Friedrich-Henkel-Weg                                                                                  8.000,00 €
      Erhöhung des  Zaunes
3.  TEK Sengsbank                                                                                                 10.250,00 € 
     Außenspielgerät
4.  Blindensignalanlage Lindemannstr./Wittekindstr.                                              10.000,00 €
5.  Blindensinalanlage Beurhausstr./Wilhelmstr.                                                      4.000,00 €
6.  Arminiusstr.,Lange Fuhr u.a.                                                                           137.000,00 € 
    Strassenerneuerung,  Gehwege
7. Herstellung einer Straßenbeleuchtung Nebenfahrbahn Wittener Straße           13.750,00 €
                                                                                                        Summe         448.000,00 €
Der Antrag wird einstimmig so beschlossen.“
Die BV hat seinerzeit richtigerweise die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu 100% mit Beschlüssen belegt. Es stehen z.Z. zur tatsächlichen Ausgabe jedoch nur 80% im Vermögenshaushalt zur Verfügung. Es müsste eine Entscheidung über nicht durchzuführende Maßnahmen in Höhe von 20% getroffen werden (20% v. 448.000,-- €  = 89.600,--€). Da die Position 6 aus mehreren Einzelmaßnahmen besteht, eignet sie sich besonders zur Abrundung.137.000,--€
- 89.600,--€
		  47.400,--€
		  22.000,--€ Verlagerung Streetball-Ständer und Renovierung Bolzplatz
		  25.400,--€ Straßenerneuerung, Gehwege in Dorstfeld
Eine Inanspruchnahme der Restsumme in Höhe von 89.600,--€ könnte nach evtl. Freigabe durch den Kämmerer erfolgen.
Im Übrigen war wegen der Zuordnung dieser möglichen Maßnahme die Kämmerei der Auffassung, dass hier Wertsteigerungen der Immobilie stattfinden und somit die Maßnahme aus dem Vermögenshaushalt zu bestreiten sei.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung hebt Ziff. 6  ihres o.a. Teilbeschlusses v. 12.11.2003 zum Vermögenshaushalt auf.
Der über die 20% hinausgehende Betrag in Höhe von 47.400,--€ wird bis zu einer Höhe von 22.000,--€ für die Verlagerung des Streetball-Ständers und die Renovierung Bolzplatz am Kortental bereitgestellt. Den derzeitigen Restbetrag in Höhe von 25.400,--€ verwendet das Tiefbauamt für die in der Position enthaltenen Maßnahmen nach Dringlichkeit.
Hollmann
Geschäftsführer
Die CDU-Fraktion beantragt eine Sitzungsunterbrechung, da sie Beratungsbedarf hat.  Nach Beendigung der Sitzungsunterbrechung stellt die CDU-Fraktion den Antrag, den Beschlussvorschlag um folgenden Satz zu ergänzen.
„Für den Fall, dass die einzusparenden Mittel in Höhe von 20% freigegeben werden sollten, sollen sie für die übliche Zweckbindung verwendet werden.“
Die BV beschließt einstimmig, den Beschlussvorschlag mit der von der CDU-Fraktion beantragten Ergänzung zu beschließen.
Zu TOP 3.2
GF führt in das Thema Kulturförderung durch Sparkassenmittel ein. Der Vorschlag, zunächst über die Hälfte der Mittel (1.250,--€) für das von Frau Klaas und Frau Theren organisierte Programm im Schulte-Witten-Haus zu beschließen, findet Anklang. 
Die BV beschließt einstimmig, die Hälfte der Sparkassenmittel 2004 = 1.250,--€ für die Veranstaltungen im Schulte-Witten-Haus herzugeben. Über die andere Hälfte wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
4	Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
Zu TOP 4.1
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen; Kneipenlärm
B´ 90 / Die Grünen - Innenstadt West - Hopfenstr. 9, 44139 Dortmund	 21.02.2004
Herrn Bezirksvorsteher 
Hans Ulrich Krüger 
Sehr geehrter Herr Krüger!
Wir bitten Sie, die folgende Anfrage an die Verwaltung weiterzuleiten.
Kneipenlärm 
Die Problemlage
Nachbarn von Kneipen fühlen sich durch Lärm aus den Gaststätten oft belästigt. So auch in Dortmund. Zwei Wirte haben uns in letzter Zeit von ihren Konflikten berichtet, die Inhaber der Superfly-Lounge am Westentor und der Gaststätte Hirsch-Q in der Brückstraße. In beiden Fällen haben Nachbarn die Polizei aufgefordert, wegen nächtlicher Ruhestörung einzuschreiten. Mehrmals kam es deshalb zu Einsätzen der Polizei, die in die Gaststätten kamen und eine Minderung des Lärmpegels einforderten. Als der Inhaber der Superfly-Lounge sich weigerte, die Musik zu drosseln, weil seiner Meinung nach kein Grenzwert überschritten wurde, ist er in Gewahrsam genommen worden. Im Fall der Hirsch-Q sollte die Musik ganz ausgestellt werden. Der Inhaber weigerte sich und verlangte eine Lärmmessung, die die Nachbarn unter Hinweis auf die Unverletzlichkeit der Wohnung aber ablehnten. Die Polizei antwortete auf den Protest des Wirtes mit wiederholten Ausweiskontrollen der Kneipengäste und demonstrativen Überwachungsfahrten vor der Gaststätte.
Die Rechtslage
Gaststätten unterliegen unter anderem dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie gelten als nicht genehmigungspflichtige Anlagen und sind nach §22 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Relevant ist in diesem Zusammenhang vor allem der Lärm, der von der Gaststätte, den an- und abfahrenden Kraftfahrzeugen und dem Verhalten der Gäste vor dem Lokal erzeugt wird. Dafür kann es auf die Art des Lärms, die Zeit seiner Einwirkung und die bauliche Situation des Einwirkungsortes ankommen. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) regelt als Verwaltungsvorschrift die Anwendung des BImSchG. Unter Nummer 6 sind Immissionsrichtwerte genannt, die den Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung operationalisieren: So sind in Kerngebieten (Westentor und Brückstraße sind im Flächennutzungsplan als Kerngebiete gekennzeichnet) Lärmimmissionen von tags 60 dB(A) und nachts, also von 22 Uhr bis 6 Uhr, 45 dB(A) hinzunehmen. Die Art und der Ort der Messung der Lärmimmissionen sind ebenfalls in der TA Lärm geregelt: So ist zum Beispiel die Messung zur Straßenseite 50cm vor dem Fenster der betroffenen Wohnung durchzuführen. 
Nach §5 Gaststättengesetz können Wirten zusätzlich Auflagen unter anderem zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG erteilt werden.
Fragen an das Ordnungsamt bzw. die Polizei 
1.	Ist es richtig, dass in Dortmund Anwohnerbeschwerden nachgegangen wird, ohne zu prüfen, ob diese berechtigt sind? 
2.	Wird Inhabern von Gaststätten mit dem Entzug der Konzession, der Räumung der Gaststätte usw. gedroht, obwohl unklar ist, ob sie gegen geltende 		Gesetze verstoßen haben? 
3.	Übernimmt die Polizei die Rolle der Judikative, indem sie ohne Verfahren den Wirt verurteilt und mit den Mitteln der obszessiven Ausweiskontrollen 		und Kontrollfahrten bestraft? 
4.	Gilt die Unschuldsvermutung Kneipeninhabern gegenüber nicht?
5.	Sind in Dortmund in vergleichbaren Fällen schon Lärmmessungen durchgeführt worden? 
6.	Gibt es verlässliche Verfahrensvorschriften, wann Messungen durchgeführt werden und ob Wirte sie in Konfliktfällen einfordern können? 
Aus gegebenem Anlass: Ich erwarte eine schriftliche Beantwortung der Fragen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Manfred Krüger-Sandkamp 
Fraktionsvorsitzender 
5.	Schule
Zu TOP 5.1	
Stadtbezirksbezogene Schulkoordinierungskonferenzen
(Drucksache Nr.: 05616-04)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Beschlussvorschlag zur Einrichtung „Stadtbezirksbezogener Schulkoordinierungskonferenzen“ zur Kenntnis.
6.	Kultur, Sport und FreizeitKeine Vorlagen
7.	Kinder und Jugend
Zu TOP 7.1	
Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05676-04)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
8.	Soziales, Familie und Gesundheit
Zu TOP 8.1	
Familienprojekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05589-04)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
9.	Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 9.1
Radverkehr in Dortmund
Die BV nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Zu TOP 9.2
Bauleitplanung;
13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -; 
hier: 	I. 	Ergebnis der Bürgerbeteiligung 
II. 	Offenlegungsbeschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Protokollnotiz:
Es wird Wert auf die Feststellung gelegt, dass sich im Ortsteilzentrum nur ein Drogeriemarkt   befindet.
Zu TOP 9.3
63/2-1-30769
Errichtung eines Bürogebäudes mit Gastronomie und Einzelhandelsflächen und Errichtung eines Zugangsgebäudes auf dem Grundstück Rheinische Straße 23 / Brinkhoffstraße 4, Gemarkung Dortmund, Flur 55, Flurstücke 125,130,158 und 159
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05721-04)      
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem AUSW einstimmig, die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von der Festsetzung des Durchführungsplanes 18 (Abweichung von Baulinien) zu erteilen, zur Kenntnis zu nehmen und dem Vorhaben zuzustimmen.
Zu TOP 9.4
63/2-1-30769
Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Westenhellweg 75-79, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 86, 87 und 165
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05726-04)Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt zur Kenntnis, dass der AUSW abweichend von § 4 der Geschäftsordnung bereits am 10.03.2004 die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen  zur Kenntnis genommen und die Zulassung des Vorhabens beschlossen hat. Die Bezirksvertretung billigt das Vorhaben. 
 Hans-Ulrich Krüger            	Manfred Krüger-Sandkamp       Karl-Walter Hollmann
 Bezirksvorsteher               	Mitglied der                                 Schriftführer
                                               	Bezirksvertretung