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Wohngeld

Wohngeld

Wohngeld

Wohngeld soll Mietern sowie Eigentümern ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es wird als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum gezahlt. Wohngeld wird ab Antragsmonat gezahlt und in der Regel für 12 Monate bewilligt.    Mehr erfahren Sie in unserem Video zum Thema Wohngeld. Weitere Informationen Informationen erhalten Sie über die Wohngeldseite des Landes NRW. Über folgende Wege können Sie Ihren Wohngeldantrag stellen: Variante1 – Antragsassistent (Digital unterstützt) Unser Antragsassistent unterstützt Sie bei der Antragstellung und ermittelt die für Ihren Antrag notwendigen Formulare und Anlagen. Mit unserer Anleitung in 5 Schritten zum Wohngeldantrag führen wir Sie durch unseren Antragsasistenten. Über unsere Upload Felder können Sie uns Ihren Antrag und Anlagen bequem zur Verfügung stellen. Variante2 – Wohngeldrechner NRW Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Antrag stellen. Ein Upload von Anlagen ist aktuell noch nicht möglich. Ihre Anlagen reichen Sie uns bitte über den Antragsassistent (Variante 1) nach. Variante3 – Digital Unser Partner DATAPORT arbeitet aktuell an einer voll digitalen Lösung. Zukünftig können Sie über diese Lösung Ihren Antrag stellen und sämtliche Anlagen übermitteln.

Kontakt

Name der Behörde:
Amt für Wohnen
Wohngeldstelle
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13276 => Allgemeine Fragen zum Wohngeld und Anforderung von Antragsunterlagen 0231/50-23333 => Rückfragen zum Thema Wohngeld

Fax:

0231/50-10833

Email:

wohngeldstelle@dortmund.de

Öffnungszeiten:

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44122 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

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Informationsblätter

Flyer Wohngeldantrag
Ein kurzer Überblick zum Wohngeldantrag

Gebühren

Es entstehen keine Bearbeitungsgebühren.

Voraussetzungen

Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Mit dem Antragsformular müssen auch Nachweise zur Höhe der Miete bzw. Höhe der Belastung sowie zu allen Einkünften des betreffenden Haushalts eingereicht werden. Antragsberechtigt ist für den Mietzuschuss die Mieterin bzw. der Mieter und für den Lastenzuschuss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer. Kommen dafür im Einzelfall mehrere Personen in Frage, dann müssen diese Personen aus ihrem Kreis eine antragsberechtigte Person bestimmen.

Unterlagen

Vordrucke und Nachweise für einen Antrag Wohngeld für Mieter*innen (Mietzuschuss):
  • Antrag Wohngeld für Mieter*innen (Mietzuschuss)
  • Anlage "Verdienstbescheinigung"
  • Anlage "Angaben zum Wohnraum" (Vermieterbescheinigung)
Vordrucke und Nachweise für einen Antrag Wohngeld für Eigentümer*innen (Lastenzuschuss):
  • Antrag Wohngeld für Eigentümer*innen (Lastenzuschuss)
  • Anlage "Verdienstbescheinigung"
  • Anlage "Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung"
  • notarieller Kaufvertrag
  • Grundbuchauszüge
  • Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
  • Nachweise zur Zahlung von Zinsen und Tilgung
  • Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
  • Verwaltungskostennachweis bei ETW
Im Folgenden sind beispielhaft einige Unterlagen und Nachweise aufgeführt, die im Einzelfall zusätzlich noch erforderlich sein können:
  • Steuerbescheide zum Nachweis erhöhter Werbungskosten
  • Nachweise zu Unterhaltsverpflichtungen
  • Nachweise über die Höhe von Einkünften aus Zinsen und Dividenden
  • Ergänzende Erklärungen für Auszubildende und Studenten per Vordruck
  • Studienbescheinigungen
  • Ergänzende Erklärungen bei nicht miteinander verwandten Mitbewohnern über die
Wohnraumverteilung und die zu zahlenden Mietanteile per Vordruck
  • Pass bzw. Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei Nicht EU-Bürgern
  • Nachweise zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen
  • Nachweise zur Zahlung von Beiträgen zu Renten- oder Lebensversicherungen
  • Schwerbehindertenausweise
  • Nachweise zur häuslichen Pflegebedürftigkeit

Fristen

Wenn ein Anspruch besteht, wird der Zuschuss frühestens ab dem 1. Tag des Monats bewilligt, in dem der Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle eingeht. In Monaten mit sehr hohem Antragseingang kann es zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Das zustehende Wohngeld wird ab dem Antragsmonat nachgezahlt, sodass keine finanziellen Nachteile zu befürchten sind.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG) und Wohngeldverordnung (WoGV) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung

8 häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Online-Antrag stellen?
Welche Arten von Wohngeld gibt es?
Von welchen Faktoren hängt die Höhe eines Wohngeldanspruchs ab?
Wer ist nicht wohngeldberechtigt?
Kann sich ein bereits bewilligter Wohngeldanspruch nachträglich erhöhen?
Kann sich ein bewilligter Wohngeldanspruch verringern oder ganz wegfallen?
Welche Besonderheiten gelten für Empfänger von staatlichen Transferleistungen (Sozialleistungen)?
Muss Wohngeld zurückgezahlt werden?
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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