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AktionenStatusfeststellung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Statusfeststellung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Zweitschriften von Spätaussiedler-, bzw. Vertriebenenausweisen, die ehemals von der Stadt Dortmund ausgestellt wurden.
Anerkennung als Spätaussiedler (bis 31.12.1992 als Aussiedler)
Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland als Aussiedler bzw. Spätaussiedler Aufnahme finden wollen, vor ihrer Ausreise nach Deutschland vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren betreiben. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) normierten gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Aufnahmebescheid erteilt werden kann. Nichtdeutsche Familienmitglieder können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen in das Aufnahmeverfahren einbezogen werden. Erst der Aufnahmebescheid berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Nach ihrem Eintreffen im Bundesgebiet werden Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen bei der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Friedland registriert und auf die Bundesländer verteilt. Gleichzeitig wird dort von Amts wegen das Verfahren zur Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung eingeleitet. Das Aufnahmeverfahren endet mit Ausstellung dieser Bescheinigung.
Mit Inkrafttreten des 8. Änderungsgesetzes zum Bundesvertriebenengesetz am 11. Juli 2009 ist die Zuständigkeit für ausnahmslos alle Bescheinigungsverfahren auf das Bundesverwaltungsamt übertragen worden. Bei den Kommunen können Spätaussiedlerbescheinigungen daher nicht mehr ausgestellt werden. Sofern Sie weitere Informationen zum Aufnahme- und Bescheinigungsverfahren für Spätaussiedler und deren Familienangehörige benötigen, erhalten Sie diese beim Bundesverwaltungsamt oder auf der Internetseite des BVA unter www.bva.bund.de. Dort können auch umfassende Zusatzinformationen und verschiedene Merkblätter für Spätaussiedler und deren Familienangehörige abgefordert werden.
Auskünfte zu bereits abgeschlossenen Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und Ausstellung von Zweitschriften oder Ersatzbescheinigungen für verloren gegangene Vertriebenenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigungen:
Für die Erteilung von Auskünften zu den vor dem Zuständigkeitsübergang auf das Bundesverwaltungsamt bereits abgeschlossenen Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz und für die Ausstellung von Zweit- bzw. Ersatzbescheinigungen für in Verlust geratene Vertriebenenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigungen sind weiterhin die kommunalen Ausstellungsbehörden zuständig.
Entsprechende Statusnachweise werden häufig zur Kontenklärung bei den Rentenversicherungsträgern oder aber auch zur Erledigung von standesamtlichen Angelegenheiten benötigt. Da seit der Übersiedlung der betreffenden Personen in die Bundesrepublik Deutschland oft bereits ein längerer Zeitraum vergangen ist, kommt es vor, dass die Originale der Vertriebenenausweise bzw. die Originale der Spätaussiedlerbescheinigungen verloren gegangen sind.
Sofern Sie einen Nachweis über einen von der Stadt Dortmund in der Vergangenheit bereits ausgestellten Vertriebenenausweis oder eine Spätaussiedlerbescheinigung benötigen, kann dieser Nachweis auf Antrag vom Sozialamt ausgestellt werden.
Ausstellung von Zweitschriften/Bescheinigungen über Ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis der Spätaussiedler oder Vertriebenen sowie Ausstellung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Rechten bei einer Behörde. Die Notwendigkeit ergibt sich für aus Polen oder Russland eingereiste deutsche Staatsangehörige regelmäßig in Rentenverfahren bzw. für deutsche Volkszugehörige mit polnischer oder russischer Staatsangehörigkeit bei Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Sozialamt
Ausbildungsförderung, Vertriebenrechtliche Angelegenheiten
- Telefon:
-
0231-50-0
- Fax:
-
0231-50-26195
- Email:
Öffnungszeiten:
nur auf Einladung durch die Dienststelle
Anfahrt:
- Adresse:
-
Untere Brinkstraße 80
44141 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S4 Haltestelle Dortmund-Körne WestDiesen Service erhalten Sie
schriftlich
Gebühren
Diese Leistung ist kostenfrei.
Voraussetzungen
Als Berechtigter müssen Sie formal korrekt mit Einreiseerlaubnis und Registrierung vom Bundesverwaltungsamt oder einer Vorgängerbehörde in die BRD eingereist sein.
Unterlagen
Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können benötigen wir z.B.:
- Aufnahmebescheid,
- Übernahmegenehmigung,
- Registrierschein,
- Anschreiben einer Betreuungsbehörde,
- Staatsangehörigkeitsnachweis (falls vorhanden),
- Sprachtest,
- Zeugenaussagen,
- Wohnsitznachweise aus den Vertreibungsgebieten.
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter.
Entscheidungen werden durch das Bundesverwaltungsamt getroffen.
Bearbeitungszeiten können von hier nicht beeinflusst werden.
Die Ausstellung von Zweitschriften kann nicht kurzfristig erfolgen, da die Akten ausgelagert sind.
Rechtsgrundlagen
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)