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Ab sofort: Ihre neue Anlaufstelle für unsere Services - www.dortmund.de
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AktionenPersonalausweis
Personalausweis
- Sie können mit dem Gerät alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) für Ihr Ausweisdokument selbst erfassen.
- Das können Sie vor Ihrem Termin selbstständig am Speed Capture-Gerät machen.
- Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert.
- Die Bearbeitungszeit wird hierdurch deutlich verkürzt.
- Die Erfassung und der Abruf sind ausschließlich im Dienstleistungszentrum in der Innenstadt (DLZ) möglich.
- Sie benötigen dann einen Termin im DLZ, um das Ausweisdokument zu beantragen, für welches Sie die biometrischen Daten erfasst haben.
- Der Service kostet 6,00 € und Sie brauchen kein Lichtbild mehr mitzubringen!
- Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung erst ab einer Körpergröße über 1,20 Meter.
- Normaler Sichtausweis
- Biometrie-Funktion zur Erhöhung der Bindung des Ausweises an die Besitzer*innen (Sicherheitsaspekt) mit biometrischem Bild und Fingerabdrücken
- Online-Ausweisfunktion zur sicheren Identifizierung bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet oder an zertifizierten Geräten
- Auf Wunsch digitale Signatur zur rechtsverbindlichen Unterschrift bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet. Diese Funktion kann nur von einem privaten Vertrauenscenter angeboten werden (siehe hierzu: www.bundesnetzagentur.de).
- Um die medienbruchfreie Übernahme von Formulardaten zu ermöglichen, wurde die Funktion des Vor-Ort-Auslesens des Personalausweises im Sommer 2017 eingeführt. Behörden und Unternehmen, die Ihnen diese Funktion anbieten, benötigen dazu eine staatliche Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen und ein entsprechendes Lesegerät.
- Beantragung erfolgt persönlich bei den Bürgerdiensten
- Vollmacht und Vertretung sind (auch bei Kindern) nicht möglich
- Aktuelles Ausweisdokument und aktuelles Lichtbild (außer bei Nutzung des „Speed Capture“-Gerätes in der Innenstadt) erforderlich
- Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit den Bürgerdiensten aufzunehmen (Rufnummer: 02 31 / 50-13 33 2).
- Gemeinsames Sorgerecht: Beide Elternteile dem Antrag schriftlich zustimmen
- Unverheiratete oder geschiedene Eltern: Zustimmung von dem Elternteil, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat.
- Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des Kindes ist der Beschluss des Familiengerichts bei der Antragstellung vorzulegen.
- Kinder müssen nach Vollendung des 10. Lebensjahres bei der Antragstellung selbst unterschreiben.
- Nach Fertigstellung des Personalausweises erhalten Sie den Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort (PIN-/PUK-Brief) nach Hause
- PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion
- Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn der Personalausweis verloren oder gestohlen wurde
- Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen. Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
- In der Regel können Sie den Personalausweis fünf Tage nach Erhalt des Briefs abholen. Prüfen Sie vorher den Status des Antrags. Außerdem sollen Sie den PIN-/PUK-Brief vorher erhalten haben
- Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Antrag in Aplerbeck gestellt > Abholung in Aplerbeck)
- Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin
- Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit
- Sie können auch einer anderen Person erlauben (bevollmächtigen), den Personalausweis abzuholen
- Nutzen Sie dafür am Besten unser Formular. Sollte die Vollmacht von Ihnen geschrieben werden (formlos, ohne Formular), muss sie Ihre Daten und die Daten der Person enthalten. Außerdem muss genannt werden, ob Sie den PIN-/PUK-Brief erhalten haben
- Sollten Sie den PIN/PUK-Brief nicht empfangen haben bzw. wurde der PIN/PUK-Brief an die Ausweisbehörde übersandt, darf der Personalausweis/ die eID-Karte nicht an den Bevollmächtigten ausgehändigt werden
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: Sechs Jahre
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen; eine Verlängerung ist nicht möglich
- Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden
- Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief
- Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die ausstellende Personalausweisbehörde vorgenommen werden
- Es wird empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet
- Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen
- Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen (siehe „Unterlagen“)
Kontakt
- Telefon:
-
0231/50-29831 oder 0231/50-29837
- Fax:
-
0231/50-26333
- Email:
Dienstleister:
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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Südwall 2-4
44137 Dortmund
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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
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Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
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0231/50-24812
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Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund
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0231/50-25439
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44339 Dortmund
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Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund
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0231/50-28371
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Harkortstraße 58
44225 Dortmund
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0231/50-13332
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0231/50-28433
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44369 Dortmund
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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
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- Adresse:
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Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
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-
0231/50-13332
- Fax:
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0231/50-28080
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Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
- Telefon:
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Den Antragsstatus des Ausweises online abfragen
Einverständniserklärung bei Beantragung durch ein Elternteil
Hinweiszettel und Abholvollmacht (Personalausweis)
Informationsblätter
Fotomustertafel
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten
Links
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Informationen zum Personalausweis Broschüre "Ihr Personalausweis"
Gebühren
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 37,00 € (10 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (3 Monate gültig)
- Aufnahme der biometrischen Daten über Speed Capture: 6,00 € Entgelt