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Ab sofort: Ihre neue Anlaufstelle für unsere Services - www.dortmund.de

 

Die Serviceinformationen auf dieser Seite können veraltet sein. Ab sofort finden Sie alle Services gebündelt auf dortmund.de.

 

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Integration von Wohnungslosen

Integration von Wohnungslosen

Integration von Wohnungslosen

Bei Wohnungslosigkeit und / oder Unterbringung können Hilfen zur Anmietung einer Wohnung gewährt werden.

Sofern Sie über keine Wohnung verfügen (z. B. „Platte machen“) oder aber in einer Obdachloseneinrichtung leben (z. B. Männerübernachtungsstelle Unionstraße, Frauenübernachtungsstelle Prinz-Friedrich-Karl-Straße, Stadtsiedlung Grevendicks Feld; näheres hierzu erfahren Sie unter der Dienstleistung „Unterbringung von Wohnungslosen“), können Anmiethilfen (z. B. Kaution) für eine neue, sozialrechtlich angemessenen Wohnung bewilligt werden. Zur Unterstützung Ihrer Integration gehören auch Beratung und persönliche Betreuung sowie die Erstellung eines Hilfeplans, um Ihrer sozialen Problemlage gerecht zu werden.

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Informationsblätter

Kompass
Orientierung für Wohnungslose in Dortmund

Gebühren

Diese Leistung ist kostenfrei.

Voraussetzungen

Beratung und persönliche Betreuung werden ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen oder Vermögen gewährt, um ihre sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu überwinden oder zu mildern. Finanzielle Hilfen zum Bezug einer sozialrechtlich angemessenen Wohnung (z. B. Kaution, Erstausstattung für die Wohnung) sind nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher II und XII möglich, wenn Sie über kein sonstiges Einkommen verfügen und lfd. Ansprüche nach den genannten Sozialgesetzbüchern (also : ALG II oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben. Eine Wohnung gilt als angemessen, wenn eine Nettokaltmiete von maximal 4,86 € pro m² bei Wohnungen bis zu 50 m² 5,24 € nicht überschritten wird. Die Wohnfläche darf 45 m² bei Alleinstehenden nicht überschreiten; für jeden weiteren Haushaltsangehörigen werden max. 15 m² zusätzlich berücksichtigt bis zu einer Wohnungsgröße von 105 m² bei einem 5 Personen- und größerem Haushalt. Wichtig ist, dass Sie sich vor Abschluss eines eventuellen Mietvertrags mit dem Fachdienst Wohnen in Verbindung setzen, um eine erforderliche Zustimmung einzuholen.

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
  • Einkommensnachweise,
  • lfd. Kontoauszüge,
  • eventuell : Mietvertragsangebot
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

Rechtsgrundlagen

§§ 11, 29, 31, 42, 67 ff. in Verbindung mit der Durchführungsverordnung Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) §§ 16 Abs. 2, 22, 23 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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