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Statusfeststellung nach dem Häftlingshilfegesetz

Statusfeststellung nach dem Häftlingshilfegesetz

Statusfeststellung nach dem Häftlingshilfegesetz

Bescheinigung über die Eigenschaft eines politischen Häftlings

Entscheidung über Ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis der politischen Häftlinge. Sowie die Ausstellung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Rechten bei einer Behörde. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich für Sie regelmäßig in Rentenverfahren. Darüber hinaus können Sie als ehemaliger Häftling aus der DDR, der bereits vor Inkrafttreten der SED-Unrechtsbereinigungsgesetzte Entschädigungen nach dem Häftlingshilfegesetz erhalten hat, noch Anträge nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz stellen.

Kontakt

Name der Behörde:
Sozialamt
Ausbildungsförderung, Vertriebenrechtliche Angelegenheiten
Visitenkarte:
Telefon:

0231-50-0

Fax:

0231-50-26195

Email:

bafoeg@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

nur auf Einladung durch die Dienststelle

Anfahrt:

Adresse:

Untere Brinkstraße 80
44141 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

S4 Haltestelle Dortmund-Körne West

Diesen Service erhalten Sie

schriftlich

Gebühren

Diese Leistung ist kostenfrei.

Voraussetzungen

Berechtigt zu dieser Leistung sind Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen worden sind. Ein Gewahrsam aus politischen Gründen ist eine Haft oder Verschleppung aus ideologischen Gründen, die als Einzelschicksal über das Schicksal der übrigen Deutschen hinausgeht. Dieses betriff insbesondere Verschleppungen nach dem zweiten Weltkrieg mit der Unterbringung in einem Lager, z.B. der ehemaligen Wolga-Deutschen sowie ideologisch aus dem Marxismus-Leninismus begründete Inhaftierung in der ehemaligen DDR. Tatbestände die einen Anspruch begründen, müssen Sie nachweisen können. Der Antrag kann nur von einer Betreuungsstelle wie Rententräger oder Träger von Leistungen der Beruflichen Rehabilitierung gestellt werden.

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
  • Personaldokumente
  • Nachweis über die deutsche Staatangehörigkeit
  • Erklärung über die Aufenthaltsverhältnisse
  • Nachweise von Haft oder Verschleppung
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen vor, ist eine Entscheidung regelmäßig innerhalb von ca. 2-4 Wochen möglich.

Rechtsgrundlagen

Häftlingshilfegesetz (HHG)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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