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Berufskolleg Anmeldung

Berufskolleg Anmeldung

Berufskolleg Anmeldung

Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (bis Klasse 9 bzw. Klasse 10) ist der Besuch einer Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II möglich.

Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (bis Klasse 9 bzw. Klasse 10) beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. (§ 38 Schulgesetz NRW) Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende dieses Berufsausbildungsverhältnisses schulpflichtig. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. (§ 38 Schulgesetz NRW) Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule (§ 22 SchulG NRW). In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt. Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen. Die Bewerbung der Auszubildenden an einem Berufskolleg erfolgt über das Internetportal "Schüler Online" (www.schueleranmeldung.de). Die/der Schülerin/Schüler kann sich dort mit einem Passwort (wird von der abgebenden Schule übermittelt) selbst anmelden oder der jeweilige Betrieb übernimmt die Anmeldung. Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist bei der jeweiligen Schule eingereicht werden . Bei Fragen hilft die abgebende Schule bzw. das jeweilige Berufskolleg. Berufsschule – Berufsfachschule – Fachoberschule – Fachschule
  1. Berufsschule
Unter dem Sammelbegriff "Berufsschule" werden folgende Bildungsgänge zusammengefasst:
  • Fachklassen des dualen Systems,
  • Berufsorientierungsjahr (Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr, für Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss)
  • Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis
  1. Berufsfachschule
Das Bildungsangebot der Berufsfachschulen ist vielfältig und reicht von dem Erwerb der Fachoberschulreife bis zur allgemeinen Hochschulreife und von der Vermittlung beruflicher Kenntnisse bis zur Berufsausbildung. Die Berufsfachschule bietet ausschließlich Vollzeitbildungsgänge an, die je nach angestrebtem Abschluss ein bis vier Jahre dauern. Sie gliedert sich in:
  • die Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder eine berufliche Grundbildung vermittelt. Sie ermöglicht zugleich den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
  • die "Höhere" Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse vermittelt. Sie ermöglicht gleichzeitig den Erwerb der Fachhochschulreife oder des schulischen Teils der Fachhochschulreife.
  • das Berufliche Gymnasium, das einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse vermittelt. Es ermöglicht gleichzeitig die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
  1. Fachoberschule
Die Fachoberschule vermittelt in ein- und zweijährigen Bildungsgängen erweiterte berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife. Für Schülerinnen und Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung und Fachhochschulreife wird darüber hinaus die Möglichkeit geboten, in einem einjährigen Bildungsgang (Fachoberschule Klasse 13) die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
  1. Fachschule
Die Fachschule vermittelt, aufbauend auf eine berufliche Erstausbildung, eine berufliche Weiterbildung und ermöglicht in den mindestens zweijährigen Bildungsgängen zusätzlich den Erwerb der Fachhochschulreife. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen staatlichen Abschluss, beispielsweise als staatlich geprüfte Technikerin / staatlich geprüfter Techniker. Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher erfolgt ebenfalls an Fachschulen. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf den speziellen Seiten des Schulministeriums zur Berufsbildung NRW. (Quelle: www.schulministerium.de)

Kontakt

Name der Behörde:
Schulverwaltungsamt
Visitenkarte:
Telefon:

(0231) 50-0

Email:

schule@dortmund.de

Dienstleister:

Internet:

"Schulverwaltungsamt"

Öffnungszeiten:

Mo:
08:00 - 12:00   13:00 - 15:30
Di:
08:00 - 12:00   13:00 - 15:30
Mi:
08:00 - 12:00   13:00 - 15:30
Do:
08:00 - 12:00   13:00 - 17:00
Fr:
08:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Königswall 25-27
44135 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

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Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

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Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

U43, (Haltestelle Westentor), alle Linien, die über Hauptbahnhof führen (Ausstieg Hauptbahnhof)

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Informationsblätter

Ausländische Jugendliche/Seiteneinsteiger
Adressen und Ansprechpartner für zugereiste ausländische Jugendliche/Seiteneinsteiger
Berufskollegs der Berufsschulen
Berufskollegs der Berufsschulen
Weitere Berufskollegs der Berufsschulen
Weitere Berufskollegs der Berufsschulen

Gebühren

./.

Voraussetzungen

Die Berufsschulpflicht kann wie folgt erfüllt werden:
  1. Ausbildung/Lehre
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Jugendlichen an dem zuständigen Berufskolleg anzumelden. In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt. Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen. Für jeden anerkannten Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung, die u.a. betriebliche Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen regelt. Für den Unterricht im Berufskolleg gibt es für jeden Beruf einen eigenen Lehrplan.
  1. Schulische Ausbildung
a) Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Privatschule b) Besuch eines Berufskollegs (Möglichkeit einer höher qualifizierten Ausbildung, Teilnahme am Dualen System, Besuch eines Vollzeit-Bildungsgangs), s. auch Leistungsbeschreibung
  1. Maßnahmen zur Berufsvorbereitung
(z.B. Berufsorientierungs-/Berufsgrundschuljahr, Maßnahmen verschiedener Träger) Die Berufsvorbereitung hat das Ziel, den Einstieg in das Berufsleben – insbesondere in Ausbildung – zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

Unterlagen

Bewerbungen an den Berufskollegs sind grundsätzlich nur in Februar möglich, teilweise auch samstags. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Internetportal "Schüler Online" unter www.schueleranmeldung.de oder erfragen diese bei dem jeweiligen Berufskolleg. (Bitte beachten: An den Karnevalstagen sind Anmeldungen gar nicht oder nur nach telefonischer Vereinbarung mit den Berufskollegs möglich). Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist persönlich bei der jeweiligen Schule eingereicht werden. Bei Fragen zu den genauen Anmeldezeiten und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder über E-Mail an das entsprechende Berufskolleg.

Fristen

Bewerbungen an den Berufskollegs sind grundsätzlich nur in Februar möglich. Im Oktober/November bieten manche Berufskollegs für interessierte Jugendliche einen Tag der offenen Tür an (Karl-SchillerBK und Konrad-KleppingBK im Januar!). Bei Interesse bitte den genauen Termin bei dem jeweiligen Berufskolleg erfragen. (Bitte beachten: An den Karnevalstagen sind Anmeldungen zum Teil gar nicht oder nur nach telefonischer Vereinbarung mit den Berufskollegs möglich. Bitte setzen Sie sich mit dem Berufskolleg vorab telefonisch in Verbindung). Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist persönlich bei der jeweiligen Schule eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen

§ 22 ff Schulgesetz NRW (SchulG NRW) Rechtsgrundlagen für Berufskollegs § 38 ff SchulG NRW Schulpflicht in der Sek. II

8 häufig gestellte Fragen

Welches BK ist für mich zuständig?
Kann ich auch ein privates BK besuchen?
Welche Möglichkeiten haben Seiteneinsteiger, ausländische Jugendliche?
Wer beantwortet weitere Fragen?
Wer überwacht die Berufsschulpflicht?
Was passiert bei Nichterfüllen der Schulpflicht?
Wer ist die Schulaufsichtsbehörde?
Was ist das „Duale System“?
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

Fußbereich

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