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AktionenBerufskolleg Anmeldung
Berufskolleg Anmeldung
Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (bis Klasse 9 bzw. Klasse 10) ist der Besuch einer Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II möglich.
Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (bis Klasse 9 bzw. Klasse 10) beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. (§ 38 Schulgesetz NRW)
Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende dieses Berufsausbildungsverhältnisses schulpflichtig.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. (§ 38 Schulgesetz NRW)
Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule (§ 22 SchulG NRW).
In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt. Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen.
Die Bewerbung der Auszubildenden an einem Berufskolleg erfolgt über das Internetportal "Schüler Online" (www.schueleranmeldung.de). Die/der Schülerin/Schüler kann sich dort mit einem Passwort (wird von der abgebenden Schule übermittelt) selbst anmelden oder der jeweilige Betrieb übernimmt die Anmeldung. Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist bei der jeweiligen Schule eingereicht werden . Bei Fragen hilft die abgebende Schule bzw. das jeweilige Berufskolleg.
Berufsschule – Berufsfachschule – Fachoberschule – Fachschule
- Berufsschule
- Fachklassen des dualen Systems,
- Berufsorientierungsjahr (Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr, für Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss)
- Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis
- Berufsfachschule
- die Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder eine berufliche Grundbildung vermittelt. Sie ermöglicht zugleich den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
- die "Höhere" Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse vermittelt. Sie ermöglicht gleichzeitig den Erwerb der Fachhochschulreife oder des schulischen Teils der Fachhochschulreife.
- das Berufliche Gymnasium, das einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse vermittelt. Es ermöglicht gleichzeitig die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
- Fachoberschule
- Fachschule
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Schulverwaltungsamt
- Telefon:
-
(0231) 50-0
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Königswall 25-27
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U43, (Haltestelle Westentor), alle Linien, die über Hauptbahnhof führen (Ausstieg Hauptbahnhof)Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Schulatlas: Schulen in Dortmund
Online-Suchmaschine rund um die Dortmunder Schullandschaft
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Informationsblätter
Ausländische Jugendliche/Seiteneinsteiger
Adressen und Ansprechpartner für zugereiste ausländische Jugendliche/Seiteneinsteiger
Adressen und Ansprechpartner für zugereiste ausländische Jugendliche/Seiteneinsteiger
Berufskollegs der Berufsschulen
Berufskollegs der Berufsschulen
Berufskollegs der Berufsschulen
Weitere Berufskollegs der Berufsschulen
Weitere Berufskollegs der Berufsschulen
Weitere Berufskollegs der Berufsschulen
Gebühren
./.
Voraussetzungen
Die Berufsschulpflicht kann wie folgt erfüllt werden:
- Ausbildung/Lehre
- Schulische Ausbildung
- Maßnahmen zur Berufsvorbereitung
Unterlagen
Bewerbungen an den Berufskollegs sind grundsätzlich nur in Februar möglich, teilweise auch samstags. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Internetportal "Schüler Online" unter www.schueleranmeldung.de oder erfragen diese bei dem jeweiligen Berufskolleg.
(Bitte beachten: An den Karnevalstagen sind Anmeldungen gar nicht oder nur nach telefonischer Vereinbarung mit den Berufskollegs möglich).
Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist persönlich bei der jeweiligen Schule eingereicht werden. Bei Fragen zu den genauen Anmeldezeiten und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder über E-Mail an das entsprechende Berufskolleg.
Fristen
Bewerbungen an den Berufskollegs sind grundsätzlich nur in Februar möglich. Im Oktober/November bieten manche Berufskollegs für interessierte Jugendliche einen Tag der offenen Tür an (Karl-SchillerBK und Konrad-KleppingBK im Januar!). Bei Interesse bitte den genauen Termin bei dem jeweiligen Berufskolleg erfragen.
(Bitte beachten: An den Karnevalstagen sind Anmeldungen zum Teil gar nicht oder nur nach telefonischer Vereinbarung mit den Berufskollegs möglich. Bitte setzen Sie sich mit dem Berufskolleg vorab telefonisch in Verbindung).
Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist persönlich bei der jeweiligen Schule eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
§ 22 ff Schulgesetz NRW (SchulG NRW) Rechtsgrundlagen für Berufskollegs
§ 38 ff SchulG NRW Schulpflicht in der Sek. II
8 häufig gestellte Fragen
- Welches BK ist für mich zuständig?
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- Kann ich auch ein privates BK besuchen?
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- Welche Möglichkeiten haben Seiteneinsteiger, ausländische Jugendliche?
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- Wer beantwortet weitere Fragen?
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- Wer überwacht die Berufsschulpflicht?
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- Was passiert bei Nichterfüllen der Schulpflicht?
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- Wer ist die Schulaufsichtsbehörde?
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- Was ist das „Duale System“?
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