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Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz

Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz

Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz

Finanzielle Leistungen an rehabilitierte Häftlinge aus der ehemaligen DDR

Zahlungen um Ihren berufsbedingten Schaden in Folge Ihrer Inhaftierung in der ehemaligen DDR auszugleichen. Ausgleichsleistungen nach dem Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) werden bei Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen angerechnet. Der Anspruch ist unpfändbar. Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung wie Schmerzengeld. Wegen der Berücksichtigung von Schmerzensgeld als Vermögen, sind im Falle von weiteren Sozialleistungen Härtegesichtspunkte zu prüfen. Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen vor, beträgt die Ausgleichsleistung 240 Euro monatlich (Höchstbetrag). Wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, beträgt die Leistung 180Euro (Höchstbetrag).

Kontakt

Name der Behörde:
Sozialamt
Ausbildungsförderung, Vertriebenrechtliche Angelegenheiten
Visitenkarte:
Telefon:

0231-50-0

Fax:

0231-50-26195

Email:

bafoeg@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

nur auf Einladung durch die Dienststelle

Anfahrt:

Adresse:

Untere Brinkstraße 80
44141 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

S4 Haltestelle Dortmund-Körne West

Diesen Service erhalten Sie

schriftlich

Gebühren

Diese Leistung ist kostenfrei.

Voraussetzungen

Wurden Sie in der ehemaligen DDR in der Zeit vom 08. Mai 1945 bis zum 02. Oktober 1990 politisch verfolgt, erfüllen Sie die persönlichen Vorraussetzungen für eine finanzielle Ausgleichleistung. Zu den Tatbestandsmerkmalen der politischen Verfolgung gehört insbesondere eine zu Unrecht erlittene Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren. Die Leistung erhält, wer in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist. Dieser Entscheidung wird eine Einkommensgrenze zugrunde gelegt. Die Ausgleichsleistungen werden auf Antrag monatlich im voraus, beginnend mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat, gezahlt.

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
  • Rehabilitierungsbescheinigung,
  • Personaldokumente,
  • Bestellungsurkunde bzw. Vollmacht,
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Belege über Ausgaben und besondere Belastungen.
Welche Unterlagen oder Nachweise in Ihrer Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles, mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen vor, ist eine Entscheidung regelmäßig innerhalb von ca. 2-4 Wochen möglich.

Rechtsgrundlagen

Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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