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E - Kennzeichen

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E - Kennzeichen

Zuteilung eines Kennzeichens für Elektrofahrzeuge

Das E-Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) legt fest, welche Fahrzeuge als elektrisch betriebene Fahrzeuge zu klassifizieren sind und welche elektrisch betriebenen Fahrzeuge Bevorrechtigungen erhalten dürfen. Die Ausgestaltung des Kennzeichens folgt der technischen Ausgestaltung des sogenannten Oldtimerkennzeichens mit dem Unterschied, dass statt des Kennbuchstabens "H" der Kennbuchstabe "E" hinter der Erkennungsnummer anzufügen ist. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und II ist das "E" in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken. Nutzen für die Bürger*innen: Mit dem E-Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen,soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben
  • Parkplätze an Ladesäulen,
  • entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze,
  • Ausnahmen von Zu– und Durchfahrtsbeschränkungen und
  • einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge nutzen.
  • für elektrisch betriebende Fahrzeuge aus dem Ausland gibt es eine E-Plakette.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-29831 oder 0231/50-29837

Fax:

0231/50-26333

Email:

buergerdienste@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)"

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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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Südwall 2-4
44137 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
Visitenkarte:
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0231/50-13332

Email:

bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck"

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08:00 - 18:00
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Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)
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Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-24812

Email:

bvst-brackel@dortmund.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)"

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Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-25439

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bvst-eving@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving"

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-24419

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bvst-hoerde@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde"

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Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch
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Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28371

Email:

bvst-hombruch@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch"

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Harkortstraße 58
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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-28433

Email:

bvst-huckarde@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde"

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Rahmer Straße 15
44369 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
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0231/50-13332

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0231/50-10941

Email:

bvst-luetgendortmund@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund"

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Limbecker Straße 31
44388 Dortmund

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-28080

Email:

bvst-mengede@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede"

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08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Am Amtshaus 1
44359 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28855

Email:

bvst-scharnhorst@stadtdo.de

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Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst"

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Mo:
08:00 - 16:00
Di:
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Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund

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Informationsblätter

E-Kennzeichen
Voraussetzungen für berechtigte Fahrzeuge

Gebühren

27,60 € für den Nachtrag als E-Kennzeichen Bei Erstzulassung fallen die üblichen Gebühren für die Zulassung an, für den Eintrag als E-Kennzeichen werden keine zusätzlichen Gebühren fällig. Die blaue E-Plakette kostet 11,00 € für ausländische Fahrzeuge.

Voraussetzungen

Siehe Liste der berechtigten Fahrzeuge.

Unterlagen

Fahrzeug ist zugelassen
  • Kennzeichenschilder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbecheinigung Teil II
  • EG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument)
  • ggf. Nachweis über die Einstufung als Elektrofahrzeug vom Hersteller

Fristen

sofort

Rechtsgrundlagen

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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