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Servicebeschreibung
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Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler
Finanzielle Hilfen zur Ausbildung und zum Lebensunterhalt incl. Kranken- und Pflegeversicherung
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet.
Die Ausbildungsförderung umfasst pauschaliert den Bedarf zum Lebensunterhalt und für Aufwendungen, die nach Art der Ausbildung und Unterbringung typischerweise erforderlich sind.
Der Bedarf für Schüler ist abhängig von der Schulform. Sofern keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird beträgt der Bedarf 243,00 €, bei notwendiger abgeschlossener Berufsausbildung und beim Besuch von Abend- und Aufbauschulen 439,00 €.
Wenn der Schüler nicht bei den Eltern wohnt erhöht sich der Bedarf von 243,00 € auf 580,00 € bzw. von 439,00 € auf 675,00 €.
Schüler von Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sowie von Abendgymnasien und Kollegs, werden als Studierende bezeichnet. Ihr Bedarf beträgt monatlich 391,00 €. Dieser Bedarf erhöht sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende bei den Eltern wohnt, um monatlich 55,00 €, wenn er nicht bei den Eltern wohnt, um monatlich 325,00 €.
Unter besonderen Voraussetzungen kann der Bedarf um einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag erhöht werden.
Die Online-Antragstellung ist möglich unter dem Link: www.bafoeg-digital.de
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Sozialamt
Ausbildungsförderung, Vertriebenrechtliche Angelegenheiten
- Telefon:
-
0231-50-0
- Fax:
-
0231-50-26195
- Email:
Öffnungszeiten:
nur auf Einladung durch die Dienststelle
Anfahrt:
- Adresse:
-
Untere Brinkstraße 80
44147 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S4 Haltestelle Dortmund-Körne WestDiesen Service erhalten Sie
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Hier können Sie online einen Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG) für eine Ausbildung (Schulausbildung, Studium in NRW, Studium in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg) oder einen Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung (z. B. für die Meisterausbildung) in NRW stellen.
Gebühren
Diese Leistung ist kostenfrei.
Voraussetzungen
Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen umfasst die Förderungsfähigkeit der Ausbildung, die persönlichen Voraussetzungen sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse. Grundsätzlich muss die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Abweichungen von der Altersgrenze sind unter strengen Kriterien nach besonderer Einzelfallprüfung möglich.
Ob eine Ausbildung förderungsfähig ist ergibt sich aus dem Ausbildungsstättenverzeichnis Nordrhein-Westfalen. Es umfasst ca. eintausend Ausbildungsstätten in Nordrhein Westfalen und differenziert darüber hinaus nach unterschiedlichen Ausbildungsgängen.
Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen u.a. Erstausbildung, weitere Ausbildungen, Staatsangehörigkeit, Eignung und Alter (In der Regel Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 30. Lebensjahres).
Die Förderung ist grundsätzlich einkommensabhängig. Dabei wird das Einkommen des/der Auszubildende/n, des Ehegatten, der Eltern sowie Freibeträge berücksichtigt.
Eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung ist im Einzelfall möglich, z.B. bei Besuch des Abendgymnasiums oder Besuch eines Kollegs und Beginn der Ausbildung nach dem 30. Lebensjahr.
Vermögen wird bei der Bemessung der Leistung berücksichtigt. Dabei werden Freibeträge zuerkannt. Diese sind von den Verhältnissen im Einzelfall abhängig.
Die Leistung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Sie wird für jeweils einen Ausbildungsabschnitt (in der Regel für zwei Semester bzw. einem Schuljahr) bewilligt - und zwar vom Beginn des Monats an, in dem der Antrag gestellt worden ist bzw. bei späterem Ausbildungsbeginn ab dem Monat der Ausbildung. Für jeden Ausbildungsabschnitt ist ein neuer Antrag notwendig.
Unterlagen
Für die Beantragung stehen besondere landeseinheitliche Vordrucke zur Verfügung. Diese erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung und über das Internet unter www.bafög.de.
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als leistungsberechtigte Person.
Liegen alle Unterlagen vor, die wir von Ihnen benötigen, ist eine Entscheidung regelmäßig innerhalb von ca. 6 Wochen möglich. In der Hauptantragszeit jeweils zu Semesterbeginn / Schuljahresbeginn sind längere Bearbeitungszeiten zu erwarten.
Rechtsgrundlagen
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)