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Servicebeschreibung
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Zweckentfremdung von Wohnraum
Zweckentfremdung von Wohnraum
Zweckentfremdung von Wohnraum
Jede Nutzung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken stellt eine Zweckentfremdung dar.
Abbruch oder Leerstand von Wohnraum fallen ebenso darunter wie die Umnutzung.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Amt für Wohnen
Wohnungsaufsicht
- Telefon:
-
0231 50-23920 0231 50-26359
- Fax:
-
0231 50-10458
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Die Wohnungsaufsicht ist während der Öffnungszeiten für Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter den oben angegebenen Telefonnummern geöffnet.
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 07:30 - 12:00
- Mi:
- -
- Do:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 07:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
mit allen Stadtbahnlinien Haltestelle Stadtgarten und mit der S-Bahn Bhf. StadthausDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
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Links
Beantragung der Wohnraum-Identitätsnummer
Gebühren
Es werden Gebühren nach dem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz - WohnStG -) in Verbindung mit der Verordnung nach dem WohnStG (WohnStVO) erhoben.
Voraussetzungen
Es muss ein Antrag in schriftlicher Form gestellt werden.
Unterlagen
Der Zweckentfremdungsantrag muss durch entsprechende Nachweise begründet werden.
Fristen
Nach Eingang vollständiger Unterlagen wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Rechtsgrundlagen
Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung
Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund (Wohnraumschutzsatzung)