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Servicebeschreibung
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Trinkwasser - mobile Versorgungsanlagen
Trinkwasser - mobile Versorgungsanlagen
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und die Grundlage allen Lebens.
Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht obliegt den Gesundheitsämtern. Hierzu zählen u.a. vermietete Wohnmobile, Wohnwagen und Reisebusse sowie Schank- und Verkaufsstände, falls sie Vorratsbehältnisse für Trinkwasser haben.
Grundsätzlich sind diese meldepflichtig, falls sie öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Unternehmer, der Wohnmobile vermietet, diese dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung oder bei baulichen Veränderungen an der Trinkwasserspeicherung melden muss.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Gesundheitsamt
Infektionsschutz
- Telefon:
-
0231-50-23513
- Fax:
-
0231-50-23592
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Hoher Wall 9-11
44137 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49 (Haltestelle Stadtgarten)Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
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Anzeige nach §13 Absatz 2 Ziffer 4 der Trinkwasserverordnung - Mobile Versorgungsanlage
Gebühren
keine
Voraussetzungen
keine
Unterlagen
Anzeigeformular "Mobile Versorgungsanlagen"
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgsetz (IFSG) in Verbindung mit Trinkwasserverordnung (TrinkwV)