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Elternbeiträge und Kindertagespflege

Elternbeiträge und Kindertagespflege

Elternbeiträge und Kindertagespflege

Für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule ist ein monatlicher Elternbeitrag per Bankeinzug zu entrichten. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist an dieser Stelle verpflichtend. Grundlage zur Beitragserhebung ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung. Eltern, oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, haben dem Jugendamt Dortmund zur Ermittlung des Elternbeitrages Ihre Jahresbrutto-Einkommen anzugeben. Nähere Informationen zu den Themen Elternbeiträge und Kindertagespflege finden Sie auf den Seiten des Jugendamtes auf dortmund.de ...

Kontakt

Name der Behörde:
Jugendamt
Elternbeiträge und Kindertagespflege
Visitenkarte:
Telefon:

(0231) 50 - 0

Fax:

(0231) 50 - 26513

Email:

elternbeitrag@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Jugendamt
Elternbeiträge und Kindertagespflege"

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten: montags und dienstags von 09:00 bis 11:00 Uhr donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr mittwochs und freitags geschlossen Hinweis: Einzureichende Unterlagen sind in Kopie mitzubringen. Kopien können vor Ort nicht vorgenommen werden. Telefonische Erreichbarkeit: montags und dienstags von 08:30 bis 15:00 Uhr donnerstags von 08:30 bis 17:00 Uhr mittwochs und freitags geschlossen Hinweis: Innerhalb der Öffnungszeiten kann es zu Schwierigkeiten in der telefonischen Erreichbarkeit kommen.

Anfahrt:

Adresse:

Ostwall 64
44135 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

U41, U42, U45, U46, U47, U49, S4 (Haltestelle Stadthaus)

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Online Services und Formulare

Gebühren

Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.

Unterlagen

Für die erstmalige Festsetzung des Elternbeitrages reicht die „Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen“ aus. Für die Überprüfung des festgesetzten Elternbeitrages sind Einkommensnachweise aus dem entsprechenden Kalenderjahr vorzulegen.
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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