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SozialTicket (MeinTicket) - Berechtigungsausweis

SozialTicket (MeinTicket) - Berechtigungsausweis

SozialTicket (MeinTicket) - Berechtigungsausweis

Mit dem SozialTicket / MeinTicket des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel an Ihrem Wohnort zu einem vergünstigten Preis.

Das Sozialamt der Stadt Dortmund stellt Ihnen den Berechtigungsausweis zum Erwerb des Sozialtickets beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) oder der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21) aus. Den Antrag können sie ab sofort online über diese Seite stellen. Der Berechtigungsausweis wird Ihnen im Anschluss per Post zugestellt. Weitere Informationen zum Erwerb des Tickets erhalten Sie auf der Internetseite der DSW 21.

Kontakt

Name der Behörde:
Sozialamt
Leistungen zur Bildung und Teilhabe, sonstige soziale Vergünstigungen
Visitenkarte:
Telefon:

0231-50-28670 (Hotline: Mo. - Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr; Mo. - Do. von 13:00 - 15:00 Uhr)

Fax:

0231-50-29761

Email:

bildungspaket@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Speziell für berufstätige Antragstellende auch Donnerstags 15.00-16.00 Uhr. Individuelle Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 0231-5028670 (Mo. - Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr; Mo. - Do. von 13:00 - 15:00 Uhr) möglich.

Mo:
-
Di:
09:00 - 11:00
Mi:
-
Do:
09:00 - 11:00   15:00 - 16:00
Fr:
-

Anfahrt:

Adresse:

Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

digital

Gebühren

keine

Voraussetzungen

Sie erhalten:
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Wohngeld
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Dann wenden Sie sich für die Ausstellung eines Berechtigungsausweises an uns. Die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) wenden sich bitte an ihr zuständiges Jobcenter.

Unterlagen

  • Aktuell gültiger Festsetzungsbescheid über den Bezug der Leistung.
  • Geschäftszeichen, Aktenzeichen oder Wohngeldnummer (abhängig von Leistungsart)

Fristen

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnahe zu bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer kann allerdings abhängig vom Arbeitsaufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlagen

Serviceleistung
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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