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Bewohnerparkausweis beantragen

Bewohnerparkausweis beantragen

Bewohnerparkausweis beantragen

Bewohnerparkausweis auf Antrag

Wichtiger Hinweis: Aktuell dauert die Zustellung der Parkausweise per Post mindestens 14 Tage. Daher wird um eine frühzeitige Beantragung gebeten. Bei abweichenden Fahrzeughalter*innen wird eine Nutzungsbestätigung und eine Ausweiskopie des*der Halter*in zwingend benötigt. Ohne die genannten Dokumente ist eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich. Übersenden Sie die genannten Dokumente bitte unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie des Kennzeichens an fuehrerscheinstelle@stadtdo.de. Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner (Bewohnerparkausweis) für Ihre Bewohnerparkzone bei den Bürgerdiensten / Führerscheinstelle in der Innenstadt beantragen. Für das Parkgebiet in Dortmund-Hörde können Sie nur in der dortigen Bezirksverwaltungsstelle den Bewohnerparkausweis erhalten. Sie können die Beantragung/ Verlängerung des Bewohnerparkausweises als registrierter Nutzer online vornehmen wenn Sie innerhalb einer Bewohnerparkzone gemeldet sind. Dies ist derzeit leider nur mit einem in Dortmund gemeldeten Fahrzeug möglich. Für E-Kennzeichen steht der Service derzeit aus technischen Gründen leider nicht zur Verfügung. (www.rathaus.dortmund.de) Bei Vorliegen einiger Voraussetzungen kann auch für Gewerbetreibende ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Nähere Informationen erteilt das Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehrsbehörde, Königswall 14 in Dortmund. Die Beantragung per E-Mail ist nicht möglich! Digital ist der Antrag ausschließlich über das Serviceportal möglich, siehe unten!

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-24419

Email:

bvst-hoerde@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50 - 2 65 55

Fax:

0231/50-26428

Email:

fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Di:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
07:00 - 12:00   13:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

digital

Online Services und Formulare

Neuantrag/Verlängerung/Änderung Bewohnerparkausweis
Bewohnerparkausweise für Bewohner von Sonderparkgebieten
Kontaktformular Fahrerlaubnisangelegenheiten
Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über diesen Assistenten. So können wir Ihr Anliegen effektiver entgegennehmen.

Informationsblätter

Information Art 13 DSGVO Fahrerlaubniswesen
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten

Gebühren

  • 30,70 € für 12 Monate
  • 20,50 € für 6 Monate bzw. 15,30 € bei Ersatzausstellungen für die Restlaufzeit

Voraussetzungen

  • angemeldet mit Haupt- oder Nebenwohnung in dem Lizenzierungsgebiet
  • gültige Fahrerlaubnis liegt vor
  • ein Kfz ist auf die antragstellende Person zugelassen oder wurde nachweislich zur dauerhaften Nutzung überlassen

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass
  • gültige Fahrerlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggfs. Bescheinigung über die Überlassung des Kraftfahrzeuges und Kopie des Personalausweises/ Passes des Fahrzeughalters (muss bei jeder Beantragung vorgelegt werden)

Fristen

sofort Die Verlängerung des Bewohnerparkausweises kann einen Monat vor Ablauf beantragt werden; die neue Gültigkeit wird dann "angehangen".

Rechtsgrundlagen

§ 45 StVO

4 häufig gestellte Fragen

Wie viele Parkausweise kann ich bekommen?
Gibt es Bewohnerparkausweise für Besucherinnen und Besucher?
Können Bewohnerparkausweise für ansässige Gewerbetreibende ausgestellt werden?
Kann ich als Nutzerin bzw. Nutzer von car-sharing einen Bewohnerparkausweis bekommen?
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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