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Servicebeschreibung
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Personenstandsurkunde, Anforderung (auch für Ahnen- oder Familienforschung)
Personenstandsurkunde, Anforderung (auch für Ahnen- oder Familienforschung)
Gerne nehmen wir Ihre Urkundenanforderungen über das Urkundenbestellportal der Stadt Dortmund entgegen.
Unter der Rubrik Formulare (siehe unten) finden Sie die entsprechenden Links.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:
In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen problemlos und schnell für die Besteller abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail wird jeweils ein zusätzliches Entgelt fällig, das von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen wird.
Wir weisen an dieser Stelle explizit darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Stadt Dortmund unterstützt werden, noch mit diesem assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden sind. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung standesamtlicher Urkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.
Ihre Urkunden werden Ihnen - im Format DIN A4 - per Gebührenbescheid übersandt.
Wichtig für uns ist zu wissen, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen oder in welcher Weise Sie ggf. mit einer Person verwandt sind.
Sie können Personenstandsurkunden aus den Geburten-, Ehe- und Lebenspartnerschafts- oder Sterberegistern entweder beim Standesamt oder beim Dortmunder Stadtarchiv bestellen, wenn der Personenstandsfall in Dortmund seit dem 01.10.1874 beurkundet wurde.
Das Standesamt stellt Urkunden (seit der Personenstandsrechtsreform im Jahre 2009)
- aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
- aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre
- und dem Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahren aus.
- Familienname und ggf. Geburtsname und Vorname
- Geburtsdatum
- ggf. Namen der Eltern
- den genauen Geburtsort (z.B. ein Krankenhaus)
- den genauen Eheschließungsort
- den genauen Sterbeort (z.B. ein Krankenhaus oder Seniorenheim).
- Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, ferner deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, wie z.B. Großeltern, Eltern oder Kinder.
- Personen, Behörden, Firmen und Institutionen, sofern sie ihr rechtliches Interesse nachweisen können.
- eine Mitteilung, in welcher Weise Sie mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, verwandt sind,
- Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide o.ä.,
- Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere wichtig bei der Ahnenforschung),
- Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns direkt an die entsprechende Behörde ggfls kostenfrei bei Rentenangelegenheiten übersandt),
- sonstige Angaben, Unterlagen oder Nachweise.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Standesamt - Urkundenstelle
- Telefon:
-
0231 / 50-13331
- Email:
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Anfahrt:
- Adresse:
-
Friedensplatz 5
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
telefonisch
digital
Online Services und Formulare
Diese Urkunden können Sie hier online beantragen
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Gebühren
Stand 01.01.2021
- 15,00 € Personenstandsurkunde/Abschrift aus dem Register
- 7,50 € jede Personenstandsurkunde/Abschrift aus dem Register (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 15,00 € internationale Personenstandsurkunde
- 7,50 € jede weitere internationale Personenstandsurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 15,00 € Übersetzungshilfe
- 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 35,00 € Einsichtnahme in eine Sammelakte
- 17,00 € bis 66,00 € Suchgebühr/pro Suchfall bei Ahnen- oder Familienforschung neben der Urkundengebühr
- gebührenfrei Personenstandsurkunden für Rentenzwecke
Fristen
sofort
Rechtsgrundlagen
§§ 61 - 66 Personenstandsgesetz (PStG)
§§ 70 ff Personenstandsverordnung (PStV)