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Servicebeschreibung
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Erteilung einer Löschungsbewilligung
Erteilung einer Löschungsbewilligung
Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen.
Eine Löschungsbewilligung kann erteilt werden, um beim Grundbuchamt eine im Grundbuch gesicherte persönliche Dienstbarkeit (Besetzungsrecht oder Belegungsbindung) zu Gunsten der Stadt Dortmund löschen zu lassen.
Diese persönlichen Dienstbarkeiten wurden im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für den öffentlich geförderten Mietwohnungbau in die Abteilung II des entsprechendes Grundbuches eingetragen.
Möchten Sie ein solches Recht wegen Zeitablaufs aus dem Grundbuch löschen lassen, können Sie die Löschungsbewilligung online oder schriftlich beantragen.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Amt für Wohnen
Wohnraumförderung
- Telefon:
-
0231/50-23958
- Fax:
-
0231/50-23948
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Mo:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 07:30 - 12:00
- Mi:
- -
- Do:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 07:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
schriftlich
digital
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Gebühren
Die erstmalige Erteilung einer Löschungsbewilligung ist kostenlos.
Für die erneute Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 71,00 € erhoben.
Voraussetzungen
- Das Gebäude befindet sich in Dortmund
- Die Frist für das im Grundbuch gesicherte Recht ist bereits abgelaufen.
Unterlagen
- Ein aktueller Grundbuchauszug
- ggf. eine Vertrungsvollmacht
Fristen
Die Bearbeitungszeit einer Löschungsbewilligung beträgt regelmäßig 1 bis 4 Wochen.