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Erteilung einer Löschungsbewilligung

Erteilung einer Löschungsbewilligung

Erteilung einer Löschungsbewilligung

Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen.

Eine Löschungsbewilligung kann erteilt werden, um beim Grundbuchamt eine im Grundbuch gesicherte persönliche Dienstbarkeit (Besetzungsrecht oder Belegungsbindung) zu Gunsten der Stadt Dortmund löschen zu lassen. Diese persönlichen Dienstbarkeiten wurden im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für den öffentlich geförderten Mietwohnungbau in die Abteilung II des entsprechendes Grundbuches eingetragen. Möchten Sie ein solches Recht wegen Zeitablaufs aus dem Grundbuch löschen lassen, können Sie die Löschungsbewilligung online oder schriftlich beantragen.

Kontakt

Name der Behörde:
Amt für Wohnen
Wohnraumförderung
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-23958

Fax:

0231/50-23948

Email:

wohnraumfoerderung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Amt für Wohnen
Wohnraumförderung"

Öffnungszeiten:

Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mo:
07:30 - 12:00   13:00 - 15:00
Di:
07:30 - 12:00
Mi:
-
Do:
07:30 - 12:00   13:00 - 17:00
Fr:
07:30 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44122 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

schriftlich

digital

Gebühren

Die erstmalige Erteilung einer Löschungsbewilligung ist kostenlos. Für die erneute Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 71,00 € erhoben.

Voraussetzungen

  • Das Gebäude befindet sich in Dortmund
  • Die Frist für das im Grundbuch gesicherte Recht ist bereits abgelaufen.

Unterlagen

  • Ein aktueller Grundbuchauszug
  • ggf. eine Vertrungsvollmacht

Fristen

Die Bearbeitungszeit einer Löschungsbewilligung beträgt regelmäßig 1 bis 4 Wochen.

2 häufig gestellte Fragen

Was ist eine Löschungsbewilligung und wofür brauche ich Sie?
Wo in meinem Grundbuch würde ich ein solches Recht finden?
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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