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Modernisierungsförderung Mietwohnungsbau

Modernisierungsförderung Mietwohnungsbau

Modernisierungsförderung Mietwohnungsbau

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Modernsierung von Mietwohnungen durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass

Die Modernisierungsförderung verfolgt das Ziel, bestehenden Wohnraum zu erhalten und an moderne Standards anzupassen. Die Förderung von Modernisierung ermöglicht die wirtschaftliche Tragbarkeit von Investitionen in zeitgemäße Wohnqualitäten, die mit einer sozialverträglichen Steigerung der Wohnkosten einhergeht. Daher können Eigentümer*innen ein Förderdarlehen in Höhe von bis zu 200.000 € je Wohneinheit erhalten. Auf das Förderdarlehen können 25 - 55 % Tilgungsnachlass gewährt werden. Auf den Kosten- bzw. Darlehensanteil für individuelle Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehindung oder für Pflegebedürftige können 50 % Tilgungsnachlass gewährt werden. Wesentliche Modernisierungsmaßnahmen sind
  • die Verbesserung der Energieeffizienz,
  • die Verbesserung im Hinblick auf die Umsetzung der Barrierefreiheit,
  • der Umbau von Gebäuden
  • die Anpassung an Klimafolgen,
  • die Verbesserung des Sicherheitsempfindens und Maßnahmen zur Digitalisierung
  • die Verbesserung des Wohnumfelds und
  • sonstige Instandsetzungen.
Dabei steht immer auch das Ziel im Vordergrund, den Ausstoß von klimaschädlichen Treigbhausgasen und die Energiekosten zu verringern. Hierdurch entsteht mehr klimagerechter Wohnraum. Als Gegenleistung zur Gewährung von Fördermitteln werden Mietpreis- und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen für die Dauer der Zinsbindung begründet. Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von wahlweise 20, 25 oder 30 Jahren und wird mit 0,0 % in den ersten 5 Jahren verzinst, danach 0,5 % bis zum Ablauf der Zinsbindung. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % auf die Darlehensrestschuld. Der Tilgungssatz für die Förderdarlehen beträgt 2 % pro Jahr. Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für Wohnen. Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Hierzu können Sie das Formular "Beratung zur Modernisierungsförderung von Mietwohngebäuden" nutzen. Möchten Sie direkt einen Antrag stellen, können Sie diesen entweder postalisch oder über das Formular "Einreichen von Anträgen der Wohnraumförderung" einreichen.

Kontakt

Name der Behörde:
Amt für Wohnen
Wohnraumförderung
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-23958

Fax:

0231/50-23948

Email:

wohnraumfoerderung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Amt für Wohnen
Wohnraumförderung"

Öffnungszeiten:

Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mo:
07:30 - 12:00   13:00 - 15:00
Di:
07:30 - 12:00
Mi:
-
Do:
07:30 - 12:00   13:00 - 17:00
Fr:
07:30 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44122 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

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schriftlich

digital

Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Förderzusage für die Modernisierung von Mietwohnraum nach der RL Mod beträgt
  • wenn die Bewilligungssumme bis zu 1,0 Mio. Euro beträgt, 1,0 % der bewilligten Darlehenssumme, mindestens jedoch 230,00 Euro,
  • wenn die Bewilligungssumme über 1,0 Mio. Euro liegt, 0,6 % der bewilligten Darlehenssumme, mindestens jedoch 10.000,00 Euro.

Voraussetzungen

  • Der Mietwohnraum liegt in Dortmund
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert erscheinen
  • Der Mietwohnraum muss seit mindestens fünf Jahren bezugsfertig sein
  • Es wurde mit dem Vorhaben noch nicht begonnen

Unterlagen

  • Kostenvoranschläge oder qualifizierte Kostenaufstellungen für die vorgesehenen Maßnahmen einschließlich Nebenkosten,
  • gegebenenfalls die Vertretungsvollmacht für die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten,
  • die Nachweise für die im Finanzierungsplan ausgewiesenen Finanzierungsmittel – unverbindliche Zusagen sind ausreichend – und über das vorgesehene Eigenkapital,
  • gegebenenfalls eine Bankbestätigung über die vorhandene Darlehensrestschuld mit Angabe des ursprünglichen Nominalkapitals und der vereinbarten Konditionen (Zins- und Tilgungssatz in Prozent) nach neuestem Stand,
  • Gutachten über den Verkehrswert des Förderobjekts,
  • eine Grundbuchblatt-Abschrift nach neuestem Stand,
  • gegebenenfalls der Nachweis der Selbsthilfe,
  • bei Erbbaurechten: eine vollständige Kopie des Erbbaurechtsvertrags
Je nach den beabsichtigten Maßnahmen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

7 häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Darlehen?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Kann ich auch Instandhaltungen fördern lassen?
Der Wohnraum ist aktuell an nicht wohnberechtigte Menschen vermietet. Ist das ein Problem?
Was sind die Darlehenskonditionen?
Was sind Mietpreis- und Belegungsbindungen?
Wo finde ich den Antragsvordruck?
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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