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Servicebeschreibung
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Kostenmietgutachten
Kostenmietgutachten
Beauftragung des Amtes für Wohnen mit der Erstellung eines Kostenmietgutachtens für geförderten Wohnraum.
Unter dem Begriff Kostenmiete versteht man die preisrechtlich zulässige Durchschnittsmiete für öffentlich geförderte Mietwohnungen, für die bis 2001 eine Förderzusage erteilt worden ist.
Vermietende dürfen gemäß § 8 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) die Wohnung nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch überlassen, als zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (Kostenmiete). Die Kostenmiete ist nach den §§ 8a und 8b WoBindG zu ermitteln.
Die Kostenmiete ist grundsätzlich von den Eigentümer*innen zu ermitteln.
Das Team Wohnraumförderung bietet jedoch die Erstellung eines Kostenmietgutachtens inklusive Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung an. Für diese Leistung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Amt für Wohnen
Wohnraumförderung
- Telefon:
-
0231/50-23958
- Fax:
-
0231/50-23948
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Mo:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 07:30 - 12:00
- Mi:
- -
- Do:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 07:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
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Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erstellung eines Kostenmietgutachtens ist abhängig von der Größe der Wirtschaftseinheit:
- Je Familienheim oder Eigentumswohnung 150 EUR
- mit bis zu 3 Gebäuden in der Wirtschaftseinheit 450 EUR
- mit 4 bis 10 Gebäuden in der Wirtschaftseinheit 1.000 EUR
- mit mehr als 10 Gebäuden in der Wirtschaftseinheit 1.600 EUR
Voraussetzungen
- Das Gebäude befindet sich in Dortmund
- Die Errichtung des Objekts wurde mit öffentlichen Mitteln finanziert
Unterlagen
- Nachweis über die Darlehensrestschuld und den aktuellen Zinssatz der ursprünglichen Fremdfinanzierungsmittel (I. Hypothek)
- Nachweis über die Darlehensrestschuld und den aktuellen Zinssatz der Fördermittel der NRW.BANK (ehem. WFA)
- Nachweis über städtische Fördermittel, sofern vorhanden
- Nachweis zur Prolongation bzw. Umschuldung der Darlehen
- Aktuellste Wirtschaftlichkeitsberechnung, sofern vorhanden
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
II. Berechnungsverordnung (II. BV)
Neubaumietenverordnung (NMV)
Bürgerliches Gesetzbuch, Grundbuchangelegenheiten (BGB)