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Neubauförderung Mietwohnungsbau

Neubauförderung Mietwohnungsbau

Neubauförderung Mietwohnungsbau

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Neuschaffung von barrierefreiem Mietwohnraum durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass

Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt mit der Wohnraumförderung das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen, um wohnberechtigten Haushalten ein qualitativ gutes, attraktives Wohnungsangebot zu dauerhaft bezahlbaren Mieten zur Verfügung zu stellen. Daher können Investierende für die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnraum zinsgünstige Förderdarlehen (bis zu 2.830 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche) erhalten. Für das gewährte Grunddarlehen kann ein Tilgungsnachlass in Höhe von mindestens 30 % auf die gewährten Darlehen (bis zu 50 % für gewährte Zusatzdarlehen) in Anspruch genommen werden. Als Gegenleistung für die Fördermittel räumen die Förderempfangenden der Stadt Dortmund für wahlweise 25 oder 30 Jahre eine Belegungsbindung zu Gunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen (Wohnberechtigungsschein) ein und verpflichten sich, während dieser Zeit nur eine in der Förderzusage festgelegte Miete (inklusive jährlichen Steigerungsmöglichkeiten) zu nehmen. Gefördert wird die Neuschaffung durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Mietwohnraum, bspw.
  • Miet- und Genossenschaftswohnungen,
  • Gruppenwohnungen
  • Mieteinfamilienhäuser
  • Bindungsfreie Wohnungen, gegen Einräumung von Mietpreis- und Belegungsbindungen an geeigneten Ersatzwohnungen (sog. mittelbare Belegung)
  • Gemeinschafts- und Infrastrukturräume
Die Darlehenshöhe ist von dem geförderten Personenkreis und der förderföhigen Wohnfläche der Wohneinheiten abhängig. Bei einer Förderung für die Einkommensgruppe A (Bewilligungsmiete max. 6,40 €/m²) beträgt die Förderung 2.830 €/m². Bei einer Förderung für die Einkommensgruppe B (Bewilligungsmiete max. 7,20 €/m²) beträgt die Förderung 1.900 €/m². Auf das Grunddarlehen kann ein Tilgungsnachlass von 30 % gewährt werden. Dieser erhöht sich um weitere 5 % bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung. Außerdem können Zusatzdarlehen mit einem Tilgungsnachlass von 50 % für bestimmte Maßnahmen gewährt werden. Eine vollständige Auflistung finden Sie unter der Frage "Welche Zusatzdarlehen gibt es?" Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von wahlweise 25 oder 30 Jahren. Die Darlehen werden mit 0,0 % in den ersten 15 Jahren verzinst, danach 0,5 % p.a. bis zum Ablauf der Zinsbindung. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % p.a. und der Tilgungssatz wahlweise 1% oder 2%. Zudem können auch 5 tilgungsfreie Anlaufjahre beantragt werden. Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für Wohnen. Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Hierzu können Sie das Formular "Beratung zur Neubauförderung von Mietwohngebäuden" nutzen. Möchten Sie direkt einen Antrag stellen, können Sie diesen entweder postalisch oder über das Formular "Einreichen von Anträgen der Wohnraumförderung" einreichen.

Kontakt

Name der Behörde:
Amt für Wohnen
Wohnraumförderung
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-23958

Fax:

0231/50-23948

Email:

wohnraumfoerderung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Amt für Wohnen
Wohnraumförderung"

Öffnungszeiten:

Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mo:
07:30 - 12:00   13:00 - 15:00
Di:
07:30 - 12:00
Mi:
-
Do:
07:30 - 12:00   13:00 - 17:00
Fr:
07:30 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44122 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

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Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 0,75 % des gewährten Förderdarlehens.

Voraussetzungen

Eine Förderung der Neuschaffung von Mietwohnraum setzt unter anderem voraus, dass
  • die Finanzierung der Gesamtkosten des Bauvorhabens gesichert ist
  • eine Eigenleistung in Höhe von 20 % der Gesamtkosten in die Finanzierung des Bauvorhabens eingebracht wird
  • die NRW.BANK die Bonität der Antragstellenden bestätigt
  • städtebauliche Qualitäten eingehalten werden, wie z.B. Standorteigenschaften, die die Voraussetzungen für gesundes und ruhiges Wohnen erfüllen sowie eine Gebäudehöhe von maximal 7 Geschossen
  • dessen Planung auf ein bedarfsgerechtes Verhältnis von Wohnungen unterschiedlicher Größe und Zimmerzahl sowie für verschiedene Nutzergruppen ausgerichtet ist
  • die Wohnungsgrundrisse von guter Wohnqualität und wohntechnisch zweckmäßig sind,
  • Wohnflächenunter- und obergrenzen eingehalten werden
  • die Barrierefreiheit im Sinne der VV TB NRW i. V. m. DIN 18040 - Teil 2 umgesetzt wird und jede geförderte Wohnung mit einem Freisitz (Balkon, Terrasse oder Loggia) ausgestattet wird
  • das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten ausgestattet und mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als nutzbare Grünfläche gestaltet wird
  • das Bauvorhaben den bauaufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht, d. h. eine Baugenehmigung vorliegt
  • die Gesamtkosten im Dortmunder Stadtgebiet angemessen sind
  • noch nicht mit dem Bauvorhaben begonnen worden ist

Unterlagen

Die nachfolgenden Unterlagen sind zur Antragstellung von Fördermitteln für die Neuschaffung von Mietwohnraum erforderlich:
  • Bauzeichnung im Maßstab 1:100 mit eingezeichneter Möbelstellung
  • Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung
  • Berechnung des Brutto-Rauminhalts aller Gebäude nach DIN 277 (2021)
  • Checkliste wesentlicher technischer Merkmale von Mietwohnraum (Vordruck der NRW.BANK)
  • Lageplan nach den Vorschriften der BauO NRW (2018)
  • Zeichnerische Darstellung der Freiflächengestaltung im Maßstab 1:500 oder 1:250 mit Darstellung der Begrünung des Grundstücks, der Unterbringung des ruhenden Verkehrs, des Umgangs mit dem Regenwasser und dem flächenmäßigen Nachweis, dass mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche als Grünfläche (ohne Stellplätze) gestaltet ist
  • gegebenenfalls die Vertretungsvollmacht für die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten
  • Nachweise für die im Finanzierungsplan ausgewiesenen Fremdmittel – -verbindliche Zusagen sind ausreichend – und über das vorgesehene Eigenkapital
  • gegebenenfalls Selbsthilfeerklärung
  • Grundbuchblatt-Abschrift nach neuestem Stand
  • gegebenenfalls eine vollständige Kopie des Erbbaurechtsvertrags
  • gegebenenfalls eine Bankbestätigung über die vorhandene Darlehensrestschuld mit Angabe des ursprünglichen Nominalkapitals und der vereinbarten Konditionen (Zins- und Tilgungssatz in Prozent) nach neuestem Stand
  • Bestätigung der zuständigen Stelle, dass in den letzten fünf Jahren keine Vereinbarungen hinsichtlich der Wiedervermietung der Ersatzwohnungen zwischen der Bauherrin/dem Bauherren und derzuständigen Stelle getroffen wurden
  • Erklärung der Bergbaugesellschaft über die Notwendigkeit vonbaulichen Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen und gegebenenfalls die Kostenübernahme
  • Kostenberechnungen nach DIN 276 und gegebenenfalls Aufteilung der Kosten nach geförderten und freifinanzierten Wohnungen, Gewerbe und Garagen/Stellplätzen mit Unterschrift der/des Bauvorlageberechtigten oder der Entwurfsverfasserin beziehungsweise des Entwurfsverfassers
  • Bei Zusatzdarlehen für
Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten: Kostenvoranschlag, standortbedingte, gebäudebedingte oder städtebauliche Mehrkosten: Gutachten, Rechnungen oder Kostenvoranschläge ein Mehr an barrierefreiem Wohnen (Menschen mit Schwerbehinderung): Konzept zum inklusiven Wohnen und Betreuen BEG Effizienzhaus 40 Standard: Nachweise durch Energieeffizienz-Expertin oder Energieeffizienz-Experten Bauen mit Holz: Kostenvoranschlag Brandschutzmaßnahmen in Gruppenwohnungen: Gutachten oder Kostenvoranschlag

Rechtsgrundlagen

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung.

8 häufig gestellte Fragen

Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Wie sind die Darlehenskonditionen?
Was sind Mietpreis- und Belegungsbindungen?
Welche Miete darf ich nehmen?
Welche Zusatzdarlehen gibt es?
Wo finde ich den Antragsvordruck?
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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