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Servicebeschreibung
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Zuschuss für die Anschaffung von Grundsportgeräten
Zuschuss für die Anschaffung von Grundsportgeräten
Für die Anschaffung vereinseigener Grundsportgeräte kann auf schriftlichen Antrag ein Zuschuss gewährt werden.
Grundsportgeräte sind die Geräte, die die Grundlage für die Ausübung der Sportart bilden. Dazu gehören nicht Verbrauchsmaterialien und persönliche Ausrüstungsgegenstände. Die genaue Definition von Grundsportgeräten obliegt dem Geschäftsbereich Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Abstimmung mit dem StadtSportBund.
Zuschussfähig sind auch die Aufwendungen für die Lieferung und Montage des Gerätes. Der Zuschuss beträgt 50 % der Anschaffungskosten, die bis zu einer maximalen Höhe von 10.000,00 € berücksichtigt werden. Der Zuschuss wird zu gleichen Teilen aus Spendenmitteln der Sparkasse Dortmund und aus Finanzmitteln der Stadt Dortmund gewährt.
Zur Beantragung benötigen wir aktuell noch Ihre Unterschrift. Bitte starten Sie mit dem Formular "Unterschrift". Dieses Formular können Sie gerne digital (z.B auf Ihrem Tablet) unterzeichen. Alternativ können Sie dieses Formular ausdrucken, unterzeichnen und anschließend als Datei (z.B. Bild oder Scan) auf Ihrem Gerät speichern. Im Formular "Antrag" ist diese Datei mit Ihrer Unterschrift hozuchladen.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Geschäftsbereich Sport
- Telefon:
-
0231-50-11565
- Email:
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S-Bahn-Linie 4 , Haltestelle Körne-WestDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Bitte zuvor den Assistenten "Unterschrift" ausfüllen.
Um einen Zuschuss für die Anschaffung von Grundsportgeräten zu bekommen, können Sie diesen hier beantragen.
Voraussetzungen
Für die Anschaffung vereinseigener Grundsportgeräte kann auf schriftlichen Antrag ein Zuschuss gewährt werden, sofern der Anschaffungspreis mindestens 150,00 € je Einheit beträgt.
Es können nur Sportverbände (z. B. StadtSportBund) und Amateur-Sportvereine finanziell unterstützt werden,
- die ihren Sitz in Dortmund haben und die innerhalb des Stadtgebietes liegende Sport- und Bewegungsräume nutzen bzw. dort über solche verfügen.
- die nachweislich als gemeinnützig anerkannt sind. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn der vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid ab Bescheidausstellung nicht älter als fünf Jahre ist.
Unterlagen
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen ist ein Angebot einzureichen.
Fristen
Die Anschaffung darf frühestens nach der Bewilligung des Antrages erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung entsprechender
Rechnungsbelege.
Rechtsgrundlagen
Antragsberechtigt ist nur der nach § 26 BGB vertretungsberechtigte Vorstand eines Verbandes oder eines Vereins. Einzelne Abteilungen sind nicht antragsberechtigt.