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Servicebeschreibung
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Bauakteneinsicht
Bauakteneinsicht
Einsicht in archivierte Baugenehmigungsakten über durchgeführte Bauvorhaben im Bauaktenarchiv des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.
Die Stadt Dortmund archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken „Bauakten“ (Baugenehmigungsakten über durchgeführte Bauvorhaben) im Bauaktenarchiv.
Die Baugenehmigungsakten, die bis einschließlich 1979 dem Bauaktenarchiv zugingen, werden als sogenannte "Hausakten" in Aktenordnern unter den Ordnungsmerkmalen "Straße und Hausnummer" geführt.
Seit 1980 werden die Akten nicht mehr in Papierform, sondern auf Mikrofilm und seit 2002 in digitaler Form vorgehalten.
In die oben genannten Akten kann unter bestimmten Voraussetzungen kostenpflichtig Akteneinsicht gewährt werden und es können kostenpflichtig Kopien zu diesen Akten angefertigt werden.
Die Papierakten werden in einem externen Lager vorgehalten und müssen erst bestellt werden. Die Einsicht in Archivakten ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Für die Beantragung einer Bauakteneinsicht nutzen Sie bitte die von uns unter Online Services und Formulare bereitgestellten Antragsformulare.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Bauaktenarchiv
- Telefon:
-
0231-50-27530
- Fax:
-
0231-50-23876
- Email:
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt:
- Adresse:
-
Burgwall 14
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1/S21, S2, SE3, S5, RB42, DB42, DB46, DB48, DB49, DB51, DB51, DB52, DB62 und SB47 (Haltestelle Hauptbahnhof), Linie U41, U45, U47, U49, 404, (Haltestelle Kampstraße), Linie U42, U 46 (Haltestelle Reinoldikirche)Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Antrag Bauakteneinsicht
Informationsblätter
Verwaltungsgebührensatzung
Gebühren
Die Inanspruchnahme des Bauaktenarchivs ist gebührenpflichtig. Die einzelnen Gebührensätze entnehmen Sie bitte dem aktuell gültigen Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund.
Studierenden kann für wissenschaftliche Zwecke Gebührenfreiheit im angemessenen Umfang gewährt werden, wenn eine Bestätigung der Hochschule vorgelegt wird, dass die Recherche im Rahmen des Studiums erforderlich ist.
Voraussetzungen
Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:
- Dem*r Eigentümer*in (diese*r muss sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie z.B. dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer*in legitimieren und sich gegebenenfalls persönlich ausweisen)
- Dem vom*n der Eigentümer*in schriftlich Berechtigten (auch hier müssen die gleichen Unterlagen wie bei dem*r Eigentümer*in und zusätzlich eine schriftliche vom*n Eigentümer*in ausgestellte Einverständniserklärung oder Vollmacht vorgelegt werden). Bei Vorlage einer Vollmacht trägt die Kosten der*die Eigentümer*in, es sei denn in der Vollmacht wird eine andere Regelung getroffen.
- Jeder natürlichen Person nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes
Unterlagen
Für die Akteneinsicht benötigen Sie einen Antrag (siehe Rubrik "Online Services und Formulare) sowie die notwendigen Unterlagen, die Sie unter den Voraussetzungen finden.
Fristen
Je nach Art der Bauakte kann die Bearbeitung mehrere Werktage dauern. Für die Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail oder telefonisch.
Rechtsgrundlagen
Die Einsichtnahmen richtet sich nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht, der Rechtsprechung und nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW (IFG NRW).