Picture: Roland Gorecki

PA_ProductCatalogViewer

Actions

Erwerb von Bindungen

Erwerb von Bindungen

Erwerb von Bindungen

Sie können gegen einen Zuschuss der Stadt Dortmund Belegungsbindungen an Ihren Mietwohnungen einräumen.

Wenn Sie über geeigneten Wohnraum verfügen, können Sie der Stadt Dortmund eine befristete Zweckbindung an Ihrem Mietwohnraum einräumen. Wahlweise wird die Zweckbindung über fünf oder zehn Jahre begründet, im Gegenzug erhalten Sie einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Monat der Zweckbindung und Quadratmeter Wohnfläche:
  • Bei freien Wohnungen 2,00 €
  • Bei vermieteten Wohnungen 2,00 € und
  • Bei Wohnungen, die sich aufgrund einer früheren Förderung noch in der Zweckbindung befinden 1,00 €
Beispielsweise könnte die Stadt Dortmund eine zehnjährige Bindung an einer derzeit freien Wohnung mit 70 qm Wohnfläche für 16.800 € ankaufen. Bei den Bindungen handelt es sich um eine Mietpreisbindung sowie ein Benennungs- und Besetzungsrecht. Dies bedeutet, dass die Miete auf 6,40 €/m² begrenzt wird und dass der Wohnraum Haushalten mit Wohnberechtigung vorenthalten ist. Das Amt für Wohnen hat außerdem ein Vorrecht bei der Belegung freier Wohneinheiten. Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für Wohnen. Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Möchten Sie direkt einen Antrag stellen, können Sie diesen entweder postalisch oder über das Formular "Einreichen von Anträgen der Wohnraumförderung" einreichen.

Kontakt

Name der Behörde:
Amt für Wohnen
Wohnraumförderung
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-23958

Fax:

0231/50-23948

Email:

wohnraumfoerderung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Amt für Wohnen
Wohnraumförderung"

Öffnungszeiten:

Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mo:
07:30 - 12:00   13:00 - 15:00
Di:
07:30 - 12:00
Mi:
-
Do:
07:30 - 12:00   13:00 - 17:00
Fr:
07:30 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44122 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

digital

Online Services und Formulare

Gebühren

Für eine Bewilligung nach den Bestimmungen zum Erwerb von Bindungen (BEB NRW 2022) werden keine Gebühren erhoben.

Voraussetzungen

  • Das Objekt liegt in Dortmund
  • Das Objekt ist frei, wird in den kommenden 6 Monaten frei oder ist in der Nachwirkungsfrist einer vergangenen Förderung
  • Das Objekt weist eine angemessene Qualität auf

Unterlagen

  • die Bauzeichnung im Maßstab 1 : 100 mit eingezeichneter Möbelstellung
  • die Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung
  • der Lageplan nach den Vorschriften der BauO NRW (2018)
  • gegebenenfalls die Vertretungsvollmacht für die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten
  • eine Grundbuchblatt-Abschrift nach neuestem Stand
  • gegebenenfalls eine vollständige Kopie des Erbbaurechtsvertrages

9 häufig gestellte Fragen

Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Was sind Mietpreis- und Belegungsbindungen?
Welche Miete darf ich nehmen?
Wann beginnt die Zweckbindung?
Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?
Wird die Zweckbindung grundbuchlich gesichert?
Wo finde ich den Antragsvordruck?
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

Footer area

Complementary Content
${loading}