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Servicebeschreibung
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Erwerb von Bindungen
Erwerb von Bindungen
Sie können gegen einen Zuschuss der Stadt Dortmund Belegungsbindungen an Ihren Mietwohnungen einräumen.
Wenn Sie über geeigneten Wohnraum verfügen, können Sie der Stadt Dortmund eine befristete Zweckbindung an Ihrem Mietwohnraum einräumen. Wahlweise wird die Zweckbindung über fünf oder zehn Jahre begründet, im Gegenzug erhalten Sie einen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Monat der Zweckbindung und Quadratmeter Wohnfläche:
- Bei freien Wohnungen 2,00 €
- Bei vermieteten Wohnungen 2,00 € und
- Bei Wohnungen, die sich aufgrund einer früheren Förderung noch in der Zweckbindung befinden 1,00 €
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Amt für Wohnen
Wohnraumförderung
- Telefon:
-
0231/50-23958
- Fax:
-
0231/50-23948
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Mo:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 07:30 - 12:00
- Mi:
- -
- Do:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 07:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
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Gebühren
Für eine Bewilligung nach den Bestimmungen zum Erwerb von Bindungen (BEB NRW 2022) werden keine Gebühren erhoben.
Voraussetzungen
- Das Objekt liegt in Dortmund
- Das Objekt ist frei, wird in den kommenden 6 Monaten frei oder ist in der Nachwirkungsfrist einer vergangenen Förderung
- Das Objekt weist eine angemessene Qualität auf
Unterlagen
- die Bauzeichnung im Maßstab 1 : 100 mit eingezeichneter Möbelstellung
- die Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung
- der Lageplan nach den Vorschriften der BauO NRW (2018)
- gegebenenfalls die Vertretungsvollmacht für die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten
- eine Grundbuchblatt-Abschrift nach neuestem Stand
- gegebenenfalls eine vollständige Kopie des Erbbaurechtsvertrages
Rechtsgrundlagen
Eine Förderung erfolgt auf Grundlage des Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) sowie den
Bestimmungen zur Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen (BEB NRW 2022)