Serviceportal
>
Stadtportal dortmund.de
>
Rathaus & Bürgerservice
>
Serviceportal
>
Services und Formulare
>
Servicebeschreibung
PA_ProductCatalogViewer
Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuerveranlagung
Die Stadt Dortmund erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) im Stadtgebiet.
Wer im Stadtgebiet der Stadt Dortmund Inhaber einer Zweitwohnung wird, hat dies der Stadt Dortmund innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Anmeldung des Wohnsitzes bei den Bürgerdiensten ersetzt die direkte Meldung beim Steueramt der Stadt Dortmund.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Zweitwohnungssteuer, welches Ihnen weiter unten als Download zur Verfügung steht.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Steueramt
Personenbezogene Abgaben
- Telefon:
-
0231/50-27678
- Fax:
-
0231/50-26014
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Terminabsprachen nach Vereinbarung
- Mo:
- 8:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 8:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 8:00 - 12:00
- Do:
- 8:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 8:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
mit allen Stadtbahnlinien Haltestelle Stadtgarten und mit der S - Bahn Bhf. StadthausDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Meldepflichtige Angaben und Änderungen können mit diesem Vordruck gemeldet werden
Zweitwohnungssteuer Anlage Berufsbedingte Nebenwohnung von Verheirateten/Lebensparner-innen
Informationsblätter
Informationsblatt zur Zweitwohnungssteuer
Infoblatt EU-DSGVO - sonstige Kommunalabgaben
Gebühren
Für die Bearbeitung selbst werden keine Gebühren erhoben.
Steuer- und Gebührensätze sind der entsprechenden jeweils gültigen Satzung zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Zweitwohnungssteuersatzung