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KFZ Zulassung aus einem anderen Zulassungsbezirk
KFZ Zulassung aus einem anderen Zulassungsbezirk
Zulassung eines Fahrzeugs oder Anhängers aus einem auswärtigen Zulassungsbereich
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0231/50-29831 oder 0231/50-29837
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0231/50-26333
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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Südwall 2-4
44137 Dortmund
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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
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0231/50-13332
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Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
- Telefon:
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0231/50-13332
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0231/50-24812
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Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund
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0231/50-13332
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0231/50-25439
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August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
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Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund
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0231/50-13332
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0231/50-28371
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Harkortstraße 58
44225 Dortmund
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0231/50-13332
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0231/50-28433
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Rahmer Straße 15
44369 Dortmund
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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
- Telefon:
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0231/50-13332
- Fax:
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0231/50-10941
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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund"
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Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
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0231/50-13332
- Fax:
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0231/50-28080
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Dienstleister:
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-
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
- Telefon:
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0231/50-13332
- Fax:
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0231/50-28855
- Email:
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Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
digital
Online Services und Formulare
Hier können Sie die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs online vornehmen.
Hier können Sie vorab die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs eintragen. Eine Vorsprache bei den Bürgerdiensten ist zusätzlich erforderlich.
Zulassung durch Dritte
Zuständigkeit Zollverwaltung
Informationsblätter
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten
Gebühren
Voraussetzungen
- Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet
- Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweignierderlassung
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein.
- Wohnungswechsel nach Dortmund aus einem anderen Zulassungsbezirk
- Betriebssitzwechel nach Dortmund aus einem anderen Zulassungsbezirk
- Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (seit 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018) (beim Halter*innenwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Nachweis der Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halter*in
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) mit Sicherheitscodes
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
- Bisheriges Kennzeichen wird nicht übernommen.
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
- Bisheriges Kennzeichen wird nicht übernommen.
- ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Unterlagen
- Fahrzeug ist zugelassen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Kennzeichenschilder
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Fahrzeug ist außerbetriebgesetzt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung (oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. entwerteter Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ohne Halter*innenwechsel:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nur bei einer Namensänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit Halter*innenwechsel:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
- schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
- amtlicher Lichtbildausweis des*der Bevollmächtigen