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Servicebeschreibung
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Antrag auf Abschluss eines Gestattungsvertrages
Antrag auf Abschluss eines Gestattungsvertrages
Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen der/dem Träger*in der Straßenbaulast und der/dem Straßenbenutzer*in vereinbart.
Wird eine öffentliche Verkehrsfläche über den üblichen Gebrauch (Gemeingebrauch) hinaus genutzt, beeinträchtigt diesen Gemeingebrauch aber nicht, so bedarf es zum Zwecke der privatrechtlichen sonstigen Benutzung einer vertraglichen Regelung mit der Stadt auf Grundlage des § 23 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Für das Recht, hierfür öffentlichen Straßenraum oder sonstige städtische öffentliche Flächen nutzen zu dürfen, ist es erforderlich, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Mit einer Gestattung erhält der/die Bauherr*in die Erlaubnis der Stadt Dortmund als Gründstückseigentümer*in, auf bzw. in einem städtischen Grundstück Über-/Unterbauungen (Leitungen, Kabel, Rückverankerungen, Vordächer, Balkone etc.) einzubauen, zu verlegen oder zu betreiben.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Tiefbauamt
Straßenrecht und Parkraumbewirtschaftung
- Telefon:
-
02 31/50- 23964
- Fax:
-
0231/50 -
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Sie erreichen uns am besten zu den Kernöffnungszeiten. Bitte beachten Sie, die abweichenden Öffnungszeiten der Straßenverkehrssbehörde sowie der Betriebshöfe. Mitarbeiter*innen im Außendienst sind teilweise nicht zu den angegebenen Zeiten erreichbar.
- Mo:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Königswall 14
44137 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1, S2, S5, RE1, RE3, RE4, RE6, RE11, RE 57, RB 43, RB 50-53, RB59, U41, U45, U47, U49 (Bahnhof Hauptbahnhof) , U41, U43, U44, U45, U47, U49 (Bahnhof Kampstraße)Diesen Service erhalten Sie
schriftlich
digital
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Antrag auf Einrichtung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte (SBP)
Gebühren
Gestattungsentgelte werden erhoben für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums der Stadt Dortmund nach bürgerlichem Recht gemäß § 23 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Die Höhe richtet sich nach Bodenrichtwert / Herstellungskosten brutto - Mindestentgelt 250 €
Voraussetzungen
ÖWG-Fläche,
Vollständig ausgefüllter Antrag
Unterlagen
Vollmacht des / der Bauherr*in - sofern nicht selbst Antragsteller*in
Kopie "Auszug aus dem Handeslregister" - gilt nicht bei Privatpersonen
Beschreibung der Baumaßnahme
Angabe Gemarkung, Flur, Flurstück
Herstellungskosten der Maßnahme - brutto
Aktenzeichen des Bauordnungsamtes
Angaben der Fläche je Geschoss
Lageplan mit Einzeichnung der Maßnahme inkl. Straßenbezeichung
Grundstücksgrenzen
Ansichten, Schnitte
Fristen
6-8 Wochen Bearbeitungszeit
Rechtsgrundlagen
§ 23 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) NRW