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Servicebeschreibung
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Vergnügungssteuer für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbürosteuer)
Vergnügungssteuer für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbürosteuer)
Hier können Sie alle Anliegen rund um die Wettbürosteuer online erledigen.
Hinweis
Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur. Näheres/Weiteres regelt die Wettbürosteuersatzung der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung (s.u.). Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Mitarbeitenden im Fachbereich Stadtkasse und Steueramt (Kontaktdaten siehe unten) wenden.
Die Stadt Dortmund erhebt eine Wettbürosteuer für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) auf dem Gebiet der Stadt Dortmund, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. ä. ) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen. Steuerschuldner*in ist in aller Regel der*die Betreiber*in des Wettbüros.
Anmeldung
Wer ein Wettbüro eröffnet oder in Betrieb nimmt hat dieses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, der Stadt Dortmund - Fachbereich Stadtkasse und Steueramt - anzuzeigen. Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Betreibenden
- Ort und Zeitpunkt der Eröffnung des Wettbüros
- Name und Anschrift des Wettveranstaltenden
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Stadtkasse und Steueramt
Wettbürosteuer (Personenbezogene Abgaben)
- Telefon:
-
0231/50-24510
- Fax:
-
0231/50-26014
- Email:
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Terminabsprachen nach Vereinbarung
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
mit allen Stadtbahnlinien Haltestelle Stadtgarten und mit der S - Bahn Bhf. StadthausDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Hier können Sie alle Anliegen rund um die Wettbürosteuer online erledigen.
Amtlicher Vordruck zu § 7 der Satzung (Anlage 1 der Satzung) zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros)
Amtlicher Vordruck Abmeldung Veranstaltung für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros)
Amtlicher Vordruck Anmeldung Veranstaltung für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros)
Informationsblätter
Änderungssatzung der Wettbürosteuersatzung vom 14.12.2017
Infoblatt EU-DSGVO - sonstige Kommunalabgaben
Wettbürosteuersatzung vom 08.10.2014
Unterlagen
Der Steuererklärung sind die angemeldeten Wetteinsätze durch Beifügung der Abrechnung/-en zwischen Betreiber*in und Wettveranstalter*in beizufügen. Sollten die entsprechenden Abrechnungen im Abgabezeitpunkt der Steuererklärung noch nicht vorliegen, sind die angemeldeten Wetteinsätze durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Umsatzlisten o. ä.) nachzuweisen und später durch Einreichung der Abrechnungen unverzüglich zu bestätigen.
Rechtsgrundlagen
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) vom 08.10.2014 in Fassung der Änderungssatzung vom 14.12.20217