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Servicebeschreibung
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Nutzung des Dortmunder Stadtwappens
Nutzung des Dortmunder Stadtwappens
Antrag auf Verwendung des Dortmunder Stadtwappens / Kooperationswappen (Adler mit Schriftzug Dortmund darunter, der Schriftzug Dortmund darf nur entfallen bei eindeutigem Bezug zu Dortmund.)
Antrag auf Genehmigung zur Nutzung des Dortmunder Stadtwappens. Jede Verwendung des Stadtwappens für nicht-städtische Zwecke bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Dortmund. Die Genehmigung erfolgt widerruflich für die Dauer von 5 Jahren und kann auf Antrag entsprechend verlängert werden.
Die Stadt Dortmund erhebt für die Erlaubnis zur Verwertung des Stadtwappens ein Entgelt nach Entgeltordnung (Link).
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Dortmund-Agentur
- Telefon:
-
0231-50-28723
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Friedensplatz 3
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Gebühren
Die Nutzung des Stadtwappens ist entgeltfrei für:
- Dissertationen, Examens-, Zulassungsarbeiten, oder ähnliches
- Einmalige Abgabe an Privatpersonen zu Sammelzwecken
- Dortmunder Vereine und Institutionen
- Parteien, Wähler*innenvereinigungen und Ratsvertreter*innen
Voraussetzungen
Vollständige Absender-Angaben (Name‚ Vorname, Firma, Anschrift, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse).
Beabsichtigter Nutzungszweck, Umfang/Stückzahl und ca. Nettoverkaufspreis pro Stück eines Produktes.
Stadtwappen darf nur im Ganzen und nicht verzerrt dargestellt werden.
Belegexemplar der Nutzung (Foto per E-Mail reicht aus).
Bei Neuauflage oder Erweiterung ist vor Produktion die Erweiterungsgenehmigung zu beantragen.
Die Nutzung darf den Interessen der Stadt Dortmund nicht entgegenstehen, z. B. in Verbindung mit verfassungs- und demokratiefeindlichen, minderheitenfeindlichen oder pornografischen Inhalten.
Jede Art von Anwendung, die den Eindruck erweckt, Nutzer*innen handeln für oder im Auftrag der Stadt Dortmund, ist unzulässig.
Rechtsgrundlagen
Das Recht zur Verwertung des Stadtwappens steht ausschließlich der Stadt Dortmund zu (§ 12 BGB-Namensrecht). Dieses Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie jedes sonstige Verwendungsrecht.
Entgeltordnung (die Bestandteil der Nutzungserlaubnis ist).