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Servicebeschreibung
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Führerschein (Verlust, z. B. verloren oder gestohlen)
Führerschein (Verlust, z. B. verloren oder gestohlen)
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen.
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen. Wird der Ersatzführerschein ausgestellt, verliert der alte Führerschein mit der Aushändigung des neuen kraft Gesetzes seine Gültigkeit. Der Führerscheininhaber muss persönlich zur Führerscheinstelle kommen und den Führerscheinverlust melden. Durch die Fahrerlaubnisbehörde wird eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, mit der Sie berechtigt sind, weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet. Außerdem berechtigt diese nicht zum Fahren im Ausland. Bitte beantragen Sie zu diesem Zweck einen internationalen Führerschein (siehe: Internationaler Führerschein).
Ihr neuer Kartenführerschein wird Ihnen nach Fertigung durch die Bundesdruckerei per Post zugestellt.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
- Telefon:
-
0231/50 - 2 65 55
- Fax:
-
0231/50-26428
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
Online Services und Formulare
Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über diesen Assistenten. So können wir Ihr Anliegen effektiver entgegennehmen.
Gebühren
45,10 bis 98,80 €
Unterlagen
Für die Meldung des Führerscheinverlustes:
- Personalausweis oder Pass (ggf. Ersatzbescheinigung der Meldebehörde oder Geburtsurkunde)
- Karteikartenabschrift der betreffenden Führerscheinstelle (wenn der Führerschein nicht in Dortmund gemacht wurde)
- Verlustanzeige der Polizei (bei Diebstahl)
- Personalausweis oder Pass
- ein Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
Fristen
4 Wochen, der neue Führerschein muss bei der Bundesdruckerei bestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 5 StVG i. V. mit §§ 4 und 25 Fahrerlaubnisverordnung