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Fremdanzeige

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Neben der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Dienstkräfte des Ordnungsamtes können auch Privatpersonen Halt- und Parkverstöße zur Anzeige bringen. Die Anzeige muss ausreichend dokumentiert sein, so dass hier keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zu erteilenden Verwarnung bestehen. Bei einem eventuell nachfolgenden gerichtlichen Verfahren ist die Beweisbarkeit der Verkehrsordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung. Zur Erstellung einer Fremdanzeige nutzen Sie bitte das Online-Formular Fremdanzeige. Die weiteren Aufgaben der Verkehrsüberwachung finden Sie hier.

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