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Servicebeschreibung
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Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer)
Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer)
Hier können Sie in Kürze alle Anliegen rund um die "Sexsteuer" online erledigen.
Hinweis
Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur. Näheres/Weiteres regelt die Sexsteuersatzung der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung (s.u.). Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Mitarbeitenden im Fachbereich Stadtkasse und Steueramt (Kontaktdaten siehe unten) wenden.
Die Stadt Dortmund erhebt eine Vergnügungssteuer für
- die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
- das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt (Prostitution)
- für jede angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 4,-- EUR Euro je Veranstaltungstag
- bei Prostitution für jede*n Prostituierte*n 6,-- EUR pro Veranstaltungstag.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Stadtkasse und Steueramt
Sexsteuer (Personenbezogene Abgaben)
- Telefon:
-
0231/50-27165
- Fax:
-
0231/50-26014
- Email:
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Terminabsprachen nach Vereinbarung
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00 13:00 -
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
mit allen Stadtbahnlinien Haltestelle Stadtgarten und mit der S - Bahn Bhf. StadthausDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Steuererklärung (Sexsteuer Betriebe nach Fläche)
Steuererklärung (Sexsteuer Prostituierte)
Steuererklärung (Sexsteuer Betriebe nach Anzahl der Prostituierten)
Anmeldung der Veranstaltung für das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt (Betrieb)
Anmeldung der Veranstaltung für das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt (Einzelperson)
Anmeldung der Veranstaltung für die gezielte Einräumung der Gelgenheit zu sexuellen Vergnügen (Betrieb)
Informationsblätter
Infoblatt EU-DSGVO - sonstige Kommunalabgaben
Gebühren
Für die Bearbeitung selbst werden keine Gebühren erhoben.
Steuer- und Gebührensätze sind der entsprechenden jeweils gültigen Satzung zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010 in Fassung der Änderungssatzung vom 21.11.2012