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Untersuchungsberechtigungsscheine

Untersuchungsberechtigungsscheine

Untersuchungsberechtigungsscheine

Aktuell ist die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins nicht möglich. Wir arbeiten an einer Lösung. Allgemeine Informationen
  • Wichtig, wenn eine minderjährige Person zum Beispiel eine Ausbildung beginnen möchte
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher
  • Jugendliche erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein für die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen. Dieser Schein berechtigt zu einer kostenlosen Untersuchung
Mögliche Untersuchungsberechtigungsscheine
  • Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§ 32 Abs. 1 JArbSchG).
  • Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres (§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG).
  • Außerordentliche Nachuntersuchungen, d.h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen (§ 35 Abs. 1 JArbSchG).
  • Untersuchungen auf Veranlassung der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Bergämter. (§ 42 JArbSchG)
Voraussetzungen
  • Die*der Jugendliche darf am Tag des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Hauptwohnung der*des Jugendlichen liegt im Gebiet der Stadt Dortmund
  • Oder - bei im Ausland lebenden Jugendlichen - der Beschäftigungsort liegt in Dortmund
Ablauf
  • Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) ausgehändigt
  • Gleichzeitig wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Er ist vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Der Arzt kann frei gewählt werden.
  • In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
  • Mehrfachausgaben sind jedoch möglich, wenn
· die Erstuntersuchung bereits erfolgte, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wurde oder · bei einem Wechsel des Arbeitgebers die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt oder · der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-29831 oder 0231/50-29837

Fax:

0231/50-26333

Email:

buergerdienste@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)"

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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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Südwall 2-4
44137 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Email:

bvst-aplerbeck@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck"

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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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08:00 - 18:00
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07:00 - 12:00

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Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-24812

Email:

bvst-brackel@dortmund.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)"

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Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-25439

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bvst-eving@stadtdo.de

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Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving"

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44339 Dortmund

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde
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0231/50-24419

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bvst-hoerde@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde"

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Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28371

Email:

bvst-hombruch@stadtdo.de

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Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch"

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Harkortstraße 58
44225 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde
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Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28433

Email:

bvst-huckarde@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde"

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Rahmer Straße 15
44369 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
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Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-10941

Email:

bvst-luetgendortmund@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund"

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44388 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-28080

Email:

bvst-mengede@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede"

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08:00 - 16:00
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08:00 - 18:00
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07:00 - 12:00

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Adresse:

Am Amtshaus 1
44359 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28855

Email:

bvst-scharnhorst@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst"

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Di:
08:00 - 16:00
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Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

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Adresse:

Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund

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  • Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Pass)

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Die Ausstellung erfolgt sofort.

Rechtsgrundlagen

§§ 32 ff Jugendarbeitsschutzgesetz
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