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Servicebeschreibung
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Unterbringung von Wohnungslosen
Unterbringung von Wohnungslosen
Sofern Sie wohnungslos sind, wird Ihnen zunächst eine vorübergehende Unterkunft angeboten.
Bei aktuell bestehender Wohnungslosigkeit wird Ihnen als Soforthilfe ein Platz in einer Obdachloseneinrichtung (z. B. Männerübernachtungsstelle Unionstraße, Frauenübernachtungsstelle Prinz-Friedrich-Karl-Straße, Stadtsiedlung Grevendicks Feld) zur Verfügung gestellt.
Über weitergehenden Hilfen können sie sich unter der Dienstleistung „Integration von Wohnungslosen“ informieren.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Sozialamt
Zentrales Wohnraum- und Belegungsmanagement, Verwaltung der Übergangseinrichtungen
- Telefon:
-
Hotline WVP-Wohnungen: 0231/50 - 27406 Unterbringung Obdachlose / Rückfragen Nutzungsgebühren: 0231/50 - 10854 oder 0231/50 - 27182 Unterbringung Flüchtlinge / Rückfragen Nutzungsbebühren: 0231/50 -26705 oder 0231/50 - 10849
- Fax:
-
50-26908
Öffnungszeiten:
Wir sind telefonisch erreichbar Mo - Fr vormittags 08.00 - 12.00 Uhr; Mo- Mi nachmittags 13.00 - 15.00 Uhr; Do nachmittags 13.00 - 16.30 Uhr; Öffnungszeiten nach individueller Terminvereinbarung wie folgt:
- Mo:
- 08:00 - 10:30
- Di:
- 08:00 - 10:30
- Mi:
- -
- Do:
- 08:00 - 10:30
- Fr:
- 08:00 - 10:30
Anfahrt:
- Adresse:
-
Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Informationsblätter
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung und nach der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Beide Satzungen können stehen Ihnen hier als PDF Datei zur Verfügung.
Voraussetzungen
Sie verfügen weder über eine Wohnung noch über die Möglichkeit, sich selbst eine anderweitige Unterkunft zu beschaffen. Benötigt werden Angaben zu Ihrer Person und über Ihre finanziellen Verhältnisse. Wenn Sie über eigenes Einkommen verfügen, wird eine Gebühr erhoben. Bei Bezug von ALG II oder Leistungen der Sozialhilfe ist die Gebühr für die Unterkunft in der Regel Bestandteil der Hilfe.
Unterlagen
Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
- Personalausweis,
- Einkommens- und Vermögensnachweise,
- aktuelle Kontoauszüge.
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter.
Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG),
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung