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Ab sofort: Ihre neue Anlaufstelle für unsere Services - www.dortmund.de

 

Die Serviceinformationen auf dieser Seite können veraltet sein. Ab sofort finden Sie alle Services gebündelt auf dortmund.de.

 

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Unterbringung von Flüchtlingen

Unterbringung von Flüchtlingen

Unterbringung von Flüchtlingen

Unterbringung der Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge in einem Übergangsheim.

Wenn Sie als Flüchtling oder Asylbewerber Dortmund zugewiesen wurden, erhalten Sie eine Unterkunft in einem Übergangswohnheim. Ein Übergangswohnheim ist eine Gemeinschaftsunterkunft, in der Ihnen möblierte Räume zur Verfügung gestellt werden. Größe und Anzahl der Räume sind abhängig von der Anzahl Ihrer Familienangehörigen. Küche, Bäder und Sanitärbereich und sonstige Aufenthaltsräume sind Gemeinschaftseinrichtungen für Sie und die anderen Bewohner/innen.

Kontakt

Name der Behörde:
Sozialamt
Zentrales Wohnraum- und Belegungsmanagement, Verwaltung der Übergangseinrichtungen
Visitenkarte:
Telefon:

Hotline WVP-Wohnungen: 0231/50 - 27406 Unterbringung Obdachlose / Rückfragen Nutzungsgebühren: 0231/50 - 10854 oder 0231/50 - 27182 Unterbringung Flüchtlinge / Rückfragen Nutzungsbebühren: 0231/50 -26705 oder 0231/50 - 10849

Fax:

50-26908

Email:

Nutzerbetreuer: nutzerbetreuung@stadtdo.de Objektbetreuer: belegungsmanagement-fluechtlinge@stadtdo.de Nutzungsgebühr: nutzungsgebühren@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Wir sind telefonisch erreichbar Mo - Fr vormittags 08.00 - 12.00 Uhr; Mo- Mi nachmittags 13.00 - 15.00 Uhr; Do nachmittags 13.00 - 16.30 Uhr; Öffnungszeiten nach individueller Terminvereinbarung wie folgt:

Mo:
08:00 - 10:30
Di:
08:00 - 10:30
Mi:
-
Do:
08:00 - 10:30
Fr:
08:00 - 10:30

Anfahrt:

Adresse:

Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung. Die Satzung steht Ihnen hier als PDF Datei zur Verfügung.

Voraussetzungen

Sie haben eine Zuweisung nach Dortmund. Benötigt werden dann Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Aufenthaltsstatus und zum Stand Ihres Asylverfahrens. Auch sämtliche Unterlagen über etwaiges Einkommen und / oder Vermögen sind notwendig. Verfügen Sie über eigenes Einkommen oder Vermögen, wird eine Gebühr erhoben. Beziehen Sie Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz, ist die Gebühr in der Regel Bestandteil dieser Hilfe.

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
  • Pass,
  • Zuweisungsbescheid,
  • Einkommens- und Vermögensnachweise,
  • aktuelle Kontoauszüge,
  • Nachweis über bisherige Aufenthaltsorte.
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

Rechtsgrundlagen

Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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