Picture: Roland Gorecki

PA_ProductCatalogViewer

Actions

Ummeldung einer Wohnung innerhalb Dortmunds

Ummeldung einer Wohnung innerhalb Dortmunds

Ummeldung einer Wohnung innerhalb Dortmunds

Allgemeine Informationen
  • Ziehen Sie innerhalb Dortmunds um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (Bürgerdienste) ummelden
  • Ziehen Sie aus einer anderen Stadt nach Dortmund, finden Sie weitere Informationen in dem Artikel Anmeldung einer Wohnung
Informationen zum Vorgang der Ummeldung
  • Erforderliche Unterlagen: Ausweisdokumente (z. B. die Personalausweise) aller anzumeldenden Familienmitglieder, Wohnungsgeberbestätigung; bei Bevollmächtigung zusätzlich Vollmacht und Meldeschein (Download unter „Online Services und Formulare“ auf dieser Seite möglich)
  • Mindestens eins der umziehenden Familienmitglieder muss persönlich vorsprechen
  • Bei persönlicher Vorsprache brauchen Sie vorher keinen Meldeschein auszufüllen
Bei Bevollmächtigung einer dritten Person muss der Meldeschein ausgefüllt vorgelegt werden
  • Haben Sie ein Fahrzeug auf sich zugelassen, bringen Sie bitte den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Adressänderung mit
Hinweise zur An- bzw. Ummeldung minderjähriger Kinder
  • Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 Abs. 2 BMG)
  • Beide Elternteile eines minderjährigen Einwohners sind gemeinsam sorgeberechtigt: Beide Elternteile müssen der Änderung des Lebensmittelpunktes zustimmen
Weitere Erläuterungen Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. WER Angesprochen sind nur natürliche Personen, die den Tatbestand des Ein- bzw. Ausziehens erfüllen; z. B. Deutsche, Ausländer, Asylsuchende (keine Vereine, Firmen, juristische Personen). WOHNUNG Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die vom Einwohner bzw. von der Einwohnerin tatsächlich zum Wohnen und Schlafen in Anspruch genommen und in denen hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet werden (keine Geschäftsräume, Büros, unbewohnte Räume) - § 20 Bundesmeldegesetz -. BEZIEHT / AUSZIEHT Das Beziehen einer Wohnung liegt vor, wenn die Räume bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Ausziehen liegt vor, wenn die Räume endgültig in der Absicht verlassen wurden, hier nicht mehr zu wohnen. HAT SICH Ein- bzw. Ausziehende über 16 Jahren sind persönlich meldepflichtig (§ 17 Abs. BMG). Für Einwohner*innen unter 16 Jahren ist die Person meldepflichtig in dessen Wohnung sie ein- oder ausziehen. Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet zu werden. INNERHALB ZWEI WOCHEN Bei der Berechnung der Wochenfrist wird der Tag des Ein- bzw. Auszuges nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Fristüberschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 54 Abs. 2 BMG dar. BEI DER MELDEBEHÖRDE Meldebehörden sind in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden (In anderen Bundesländern können dies auch Verwaltungsgemeinschaften, Ortspolizeibehörden, Landkreise oder Landeseinwohnerämter sein.) ANZUMELDEN / ABZUMELDEN Die Form und das Verfahren zur Erfüllung der Meldepflichten ist geregelt in § 23 BMG Näheres siehe unten in der Rubrik "Notwendige Unterlagen". Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
  • Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen (die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen) aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange sie*er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist
  • Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
  • Für Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können, haben die Leiter der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-29831 oder 0231/50-29837

Fax:

0231/50-26333

Email:

buergerdienste@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
7:00 - 16:00
Di:
7:00 - 16:00
Mi:
7:00 - 12:00
Do:
7:00 - 18:00
Fr:
7:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Email:

bvst-aplerbeck@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
8:00 - 16:00
Di:
8:00 - 16:00
Mi:
7:00 - 12:00
Do:
8:00 - 18:00
Fr:
7:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-24812

Email:

bvst-brackel@dortmund.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innwn und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
8:00 - 16:00
Di:
8:00 - 16:00
Mi:
7:00 - 12:00
Do:
8:00 - 18:00
Fr:
7:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-25439

Email:

bvst-eving@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
8:00 - 16:00
Di:
8:00 - 16:00
Mi:
7:00 - 12:00
Do:
8:00 - 18:00
Fr:
7:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-24419

Email:

bvst-hoerde@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
8:00 - 16:00
Di:
8:00 - 16:00
Mi:
7:00 - 12:00
Do:
8:00 - 18:00
Fr:
7:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28371

Email:

bvst-hombruch@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
8:00 - 16:00
Di:
8:00 - 16:00
Mi:
7:00 - 12:00
Do:
8:00 - 18:00
Fr:
8:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Harkortstraße 58
44225 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28433

Email:

bvst-huckarde@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
8:00 - 16:00
Di:
8:00 - 16:00
Mi:
7:00 - 12:00
Do:
8:00 - 18:00
Fr:
7:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Rahmer Straße 15
44369 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-10941

Email:

bvst-luetgendortmund@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
8:00 - 16:00
Di:
8:00 - 16:00
Mi:
7:00 - 12:00
Do:
8:00 - 18:00
Fr:
7:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Limbecker Straße 31
44388 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28080

Email:

bvst-mengede@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
8:00 - 16:00
Di:
8:00 - 16:00
Mi:
7:00 - 12:00
Do:
8:00 - 18:00
Fr:
7:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Am Amtshaus 1
44359 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28855

Email:

bvst-scharnhorst@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
8:00 - 16:00
Di:
8:00 - 16:00
Mi:
7:00 - 12:00
Do:
8:00 - 18:00
Fr:
7:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

Online Services und Formulare

Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG
Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG
Meldeschein
Meldeschein
Einverständniserklärung Umzug minderjähriger Kinder
Einverständniserklärung Umzug minderjähriger Kinder

Informationsblätter

Information Art 13 DSGVO Einwohnermeldewesen
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten

Gebühren

Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Voraussetzungen

Einziehende über 16 Jahren sind persönlich meldepflichtig. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person meldepflichtig in dessen Wohnung sie einziehen.

Unterlagen

Für Ihre Ummeldung benötigen Sie:
  • alle Personalausweise und Reisepässe der Anmeldenden (zur Änderung der Wohnungsangaben)
  • Wohnungsgeberbestätigung

Fristen

Bei Umzug innerhalb Dortmunds muss die Anmeldung der Wohnung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Fristüberschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 54 Abs. 2 BMG dar.

Rechtsgrundlagen

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG) § 19 BMG § 23 BMG
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

Footer area

Complementary Content
${loading}