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Einbürgerung

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Einbürgerung

Einbürgerungen, Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit, Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

  • Einbürgerungen
  • Staatsangehörigkeitsfeststellungen
  • Beibehaltungsgenehmigung
  • Verzichtserklärung

Kontakt

Name der Behörde:
Ordnungsamt
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-26999, 0231/50-11701

Email:

einbuergerungen@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Ordnungsamt
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten"

Öffnungszeiten:

Antragsabgabe nur nach Terminvereinbarung. Eine Terminvereinbarung ist über das Online-Formular möglich.

Anfahrt:

Adresse:

Olpe 1
44135 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

U41, U42, U45, U46, U47, U49

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

telefonisch

Online Services und Formulare

Online-Formular (Terminvereinbarung)
Online-Formular für eine Terminvereinbarung (Bereich Einbürgerungen)
Antrag auf Einbürgerung und Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung; Loyalitätserklärung
Antrag auf Einbürgerung und Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung; Loyalitätserklärung
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitausweises
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitausweises

Informationsblätter

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht
Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)
Merkblatt zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache im Einbürgerungsverfahren
Merkblatt zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache im Einbürgerungsverfahren
Merkblatt Loyalitätserklärung
Merkblatt Loyalitätserklärung
Merkblatt zum Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse
Vom 01. September 2008 an sind staatsbürgerliche Kenntnisse eine Einbürgerungsvoraussetzung. Dies gilt auch für laufende Einbürgerungsverfahren, bei denen ab dem 31.03.2007 der Antrag gestellt wurde, das Verfahren aber bisher nicht abgeschlossen werden konnte.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Dieses Informationsblatt soll Ihnen die wichtigsten Rechtsgrundlagen erläutern und über die Vorraussetzungen informieren, die Sie erfüllen müssen, damit Ihr Einbürgerungsantrag Aussicht auf Erfolg hat.
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung Einbürgerung
Bitte bringen Sie bei Ihrer Antragsstellung folgende Unterlagen mit:...

Gebühren

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 € für jede Person. Die Gebühr ermäßigt sich für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes haben, auf 51,00 €. Auf Antrag gewährt die Stadt Dortmund in begründeten Einzelfällen eine Gebührenermäßigung um die Hälfte. Die Stadt Dortmund erhebt bereits unmittelbar nach Antragsstellung einen Gebührenvorschuss in Höhe von ¾ der Einbürgerungsgebühr. Der verbleibende Restbetrag wird erst bei Vollzug der Einbürgerung erhoben. Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung beträgt 255 Euro (für minderjährige Kinder gemeinsam mit den Eltern: 51 Euro je Kind). Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25 Euro. Das Verwaltungsverfahren beim Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist gebührenfrei. Ablehnung und Antragsrücknahme (nach Beginn der sachlichen Bearbeitung) sind ebenfalls gebührenpflichtig (in der Regel 75% der Verwaltungsgebühr).

Voraussetzungen

Individuelle Voraussetzungen müssen vorliegen, z. B. Sprachkenntnisse, ausreichendes Einkommen, Unbescholtenheit. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde.

Rechtsgrundlagen

Staatsangehörigkeitsgesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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