Serviceportal
>
Stadtportal dortmund.de
>
Rathaus & Bürgerservice
>
Serviceportal
>
Services und Formulare
>
Servicebeschreibung
PA_ProductCatalogViewer
Einbürgerung
Einbürgerung
Einbürgerungen, Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit, Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungen
- Staatsangehörigkeitsfeststellungen
- Beibehaltungsgenehmigung
- Verzichtserklärung
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Ordnungsamt
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Telefon:
-
0231/50-26999, 0231/50-11701
- Email:
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Antragsabgabe nur nach Terminvereinbarung. Eine Terminvereinbarung ist über das Online-Formular möglich.
Anfahrt:
- Adresse:
-
Olpe 1
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
telefonisch
Online Services und Formulare
Online-Formular für eine Terminvereinbarung (Bereich Einbürgerungen)
Antrag auf Einbürgerung und Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung; Loyalitätserklärung
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitausweises
Informationsblätter
Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)
Merkblatt zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache im Einbürgerungsverfahren
Merkblatt Loyalitätserklärung
Vom 01. September 2008 an sind staatsbürgerliche Kenntnisse eine Einbürgerungsvoraussetzung. Dies gilt auch für laufende Einbürgerungsverfahren, bei denen ab dem 31.03.2007 der Antrag gestellt wurde, das Verfahren aber bisher nicht abgeschlossen werden konnte.
Dieses Informationsblatt soll Ihnen die wichtigsten Rechtsgrundlagen erläutern und über die Vorraussetzungen informieren, die Sie erfüllen müssen, damit Ihr Einbürgerungsantrag Aussicht auf Erfolg hat.
Bitte bringen Sie bei Ihrer Antragsstellung folgende Unterlagen mit:...
Gebühren
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 € für jede Person. Die Gebühr ermäßigt sich für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes haben, auf 51,00 €.
Auf Antrag gewährt die Stadt Dortmund in begründeten Einzelfällen eine Gebührenermäßigung um die Hälfte.
Die Stadt Dortmund erhebt bereits unmittelbar nach Antragsstellung einen Gebührenvorschuss in Höhe von ¾ der Einbürgerungsgebühr. Der verbleibende Restbetrag wird erst bei Vollzug der Einbürgerung erhoben.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung beträgt 255 Euro (für minderjährige Kinder gemeinsam mit den Eltern: 51 Euro je Kind).
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25 Euro.
Das Verwaltungsverfahren beim Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist gebührenfrei.
Ablehnung und Antragsrücknahme (nach Beginn der sachlichen Bearbeitung) sind ebenfalls gebührenpflichtig (in der Regel 75% der Verwaltungsgebühr).
Voraussetzungen
Individuelle Voraussetzungen müssen vorliegen, z. B. Sprachkenntnisse, ausreichendes Einkommen, Unbescholtenheit. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
Staatsangehörigkeitsgesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht