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Servicebeschreibung
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Kommunale Pflegeplanung
Kommunale Pflegeplanung
Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring
Das Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) bestimmt, dass Kreise und kreisfreie Städte eine Pflegeplanung erstellen und diese in einem zweijährigen Rhythmus aktualisieren müssen. Die Stadt Dortmund hat auf der Grundlage des APG NRW zuletzt eine Bedarfseinschätzung im Jahr 2020 gegeben.
Die kommunale Planungs- und Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur zielt im Kern darauf ab, auf der Grundlage eines fortlaufenden Pflegemarktmonitorings eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur zu fördern, die auch Wahlmöglichkeiten zulässt.
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Verwaltung ab 2019 beauftragt, die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Sozialamt
Fachdienst für Senioren
- Telefon:
-
0231-5026549
Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Kleppingstraße 26
44137 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49 (Haltestelle Stadtgarten), S4 (Haltestelle Stadthaus)Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Informationsblätter
Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring
Rechtsgrundlagen
Landespflegegesetz NW und Rechtsverordnungen