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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. vom Ferienfahrverbot

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. vom Ferienfahrverbot

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. vom Ferienfahrverbot

Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot nach § 30 Absatz 3 StVO / § 1 Ferienreiseverordnung

Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot nach § 30 Absatz 3 StVO Fahrverbot für LKW über 7,5 to bzw. LKW an Sonn- und Feiertagen 0 Uhr bis 22 Uhr Ausnahmegenehmigungen Ferienreiseverordnung § 1 Ferienreiseverordnung
  • gilt für jedes Jahr vom 01.07. bis einschließlich 31.08. -
Fahrverbot für LKW über 7,5 to bzw, LKW mit Anhänger auf bestimmten BAB & Bundesstraßen Samstags von 7 Uhr bis 20 Uhr Einzel- und Jahresgenehmigungen

Kontakt

Name der Behörde:
Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr
Visitenkarte:
Telefon:

Personen- und Güterverkehr: 02 31/50-2 29 46, - 2 29 45, - 2 29 11, - 2 58 28; -22343

Email:

personengueterverkehr662@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr"

Öffnungszeiten:

Nach Terminvereinbarung

Anfahrt:

Adresse:

Königswall 14
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

S1, S2, S5, RE1, RE3, RE4, RE6, RE11, RE57, RB 43, RB 50-53, RB59, U41, U45, U47, U49 (Bahnhof Hauptbahnhof), U41, U43, U44, U45, U47, U49 (Bahnhof Kampstraße

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persönlich

schriftlich

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Antrag nach § 30 StVO/§ 1 Ferienreisverordnung
Antrag nach § 30 StVO/§ 1 Ferienreisverordnung

Informationsblätter

Erlass Sonntagsfahrverbot 16.12.2016
Erlass Sonntagsfahrverbot 16.12.2016

Gebühren

(Gebühren je Tag & FZ. bis max. Betrag der DauerAG) Ausnahmegenehmigungen gem. § 30 Abs. 3 StV Fahrverbot für LKW über 7,5t bzw. LKW mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen 00:00 bis 22:00 Uhr Geltungsbereich Dortmund: Einzelausnahmegenehmigung: 25,00 € Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 260,00 € Geltungsbereich NRW: Einzelausnahmegenehmigung: 30,00 € Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 320,00 € Geltungsbereich BRD: Einzelausnahmegenehmigung: 35,00 € Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 360,00 € Ausnahmegenehmigungen gem. § 1 Ferienreiseverordnung - gilt jedes Jahr vom 01.07. bis einschließl. 31.08. - Fahrverbot für LKW über 7,5t bzw. LKW mit Anhänger auf bestimmten BAB & Bundesstraßen samstags von 07:00 bis 20:00 Uhr Geltungsbereich Dortmund: Einzelausnahmegenehmigung: 25,00 € Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 150,00 € Geltungsbereich NRW: Einzelausnahmegenehmigung: 30,00 € Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 179,00 € Geltungsbereich BRD: Einzelausnahmegenehmigung: 35,00 € Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 179,00 €

Voraussetzungen

  • Antragstellung lt. Vordruck

Unterlagen

Dem Antrag auf eine Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Fracht- und Begleitpapiere
  • Fahrzeugschein/e (Im Falle von ausländischen Kraftfahrzeugen, in deren Zulassungspapieren das zulässige Gesamtgewicht sowie die zulässige Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.)
  • Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung
Wird ein Antrag auf Dauerausnahmegenehmigung gestellt sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen:
  • Nachweis über die Notwendigkeit der regelmäßigen Beförderung
  • Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (z.B. durch eine Bescheinigung der Industrie- u. Handelskammer)

Fristen

Wenn die Unterlagen vollständig sind, erfolgt eine Bearbeitung zeitnah.

Rechtsgrundlagen

§ 30 StVO § 1 Ferienreiseverordnung
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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