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Führerschein (Sehhilfe austragen)

Führerschein (Sehhilfe austragen)

Führerschein (Sehhilfe austragen)

Sie haben sich einer Laser-Operation unterzogen und benötigen nun keine Brille mehr? Oder Ihr Sehvermögen hat sich aus anderen Gründen derart verbessert, dass Sie ohne Sehhilfe fahren können?

Dann können Sie die Auflage 01.01., 01.02. oder 01.06, austragen lassen. Wir benötigen dafür bei den Klassen A, B • einen aktuellen Sehtest und • Nachweise, dass die Verbesserung des Sehvermögens auf einem medizinischen Eingriff beruht (Bescheinigung über OP, Entlassbrief der operierenden Klinik u.ä.) bei den Klassen C, D • ein aktuelles ärztliches Gutachten und • Nachweise, dass die Verbesserung des Sehvermögens auf einem medizinischen Eingriff beruht (Bescheinigung über OP, Entlassbrief der operierenden Klinik u.ä.) Die Auflagen 01.03, 01.05 können auch für die Klassen A, B nur unter Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens ausgetragen werden, in dem bescheinigt wird, dass ein Augenschutz bzw. eine Schutzbrille nicht mehr erforderlich sind. Bei diesen Auflagen ist gleichfalls für die Klassen C, D ein solches Gutachten erforderlich. Da die Auflagen der Gruppe 01 nicht klassenspezifisch eingetragen werden können, richtet sich die Erforderlichkeit der vorzulegenden Unterlagen nach der „höchsten“ Klasse: Möchten Sie als Inhaber*in der Klasse DE eine Auflage 01.06 (für alle Klassen) ausgetragen haben, ist die Vorlage eine ärztlichen Gutachtens erforderlich.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-26428

Email:

fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Di:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
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07:00 - 12:00   13:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

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Südwall 2-4
44137 Dortmund

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