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Servicebeschreibung
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Schülerbeförderung, Gewährung eines Schoko-Tickets
Schülerbeförderung, Gewährung eines Schoko-Tickets
Antrag auf Schülerfahrtkostenübernahme gemäß Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) mit gleichzeitiger Bestellung des SchokoTickets im Abonnement für Anspruchsberechtigte.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist der Schulträger zur Übernahme der zwischen Wohnung und Schule entstehenden Fahrtkosten verpflichtet.
Mit dem hier aufrufbaren Formular kann gleichzeitig die Übernahme der Schülerfahrtkosten und die Ausgabe eines Schoko-Tickets im Abonnement für Anspruchsberechtigte des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr beantragt werden.
Eigenanteil:
Berechtigen Schülerzeitkarten (über den reinen Schulweg hinaus) auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs, kann der Schulträger einen von den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil festsetzen
Aushändigung der Fahrkarte:
Liegt ein Anspruch auf Schülerfahrtkostenübernahme gemäß SchfkVO vor, wird ein SchokoTicket im Abonnement durch DSW21 ausgestellt. Dieses Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Weitere Informationen zu den Abonnementbedingungen können hier herunter geladen werden.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Schulverwaltungsamt
- Telefon:
-
(0231) 50-0
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Königswall 25-27
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U43, (Haltestelle Westentor), alle Linien, die über Hauptbahnhof führen (Ausstieg Hauptbahnhof)Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Antrag auf Schülerfahrtkostenübernahme gemäß Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) mit gleichzeitiger Bestellung des SchokoTickets im Abonnement für Anspruchsberechtigte.
Antrag auf Schülerfahrtkostenübernahme (Förderschulen)
Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten
Schokoticket Änderungsmitteilung
Links
Schülerticket
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Schülerticket
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Gebühren
Gebühren entstehen nur bei der Ersatzausgabe von abhanden gekommenen oder zerstörten Schoko-Ticket-Chipkarten in Höhe von 10,00 Euro. Für jede weitere Ersatzausgabe innerhalb des zwölfmonatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.
Voraussetzungen
Der Schulträger ist zur Übernahme der Schülerfahrtkosten verpflichtet, wenn
- die Länge des kürzesten zumutbaren Schulweges zwischen elterlicher Wohnung und nächstgelegener Schule für Schüler/innen der Klassen 1-4 mehr als 2,0 km, für Schüler/innen der Klassen 5-10 mehr als 3,5 km und für Schüler/innen der Klassen 11-13 mehr als 5,0 beträgt oder
- der Schulweg besonders gefährlich oder aus anderen Gründen für Schüler/innen unzumutbar ist oder
- der/die Schüler/in aus gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Verkehrsmittels angewiesen ist.
Unterlagen
Das Antragsformular ist mit den gewünschten Angaben vollständig auszufüllen (obere Hälfte) und unterschrieben beim Schulverwaltungsamt beziehungsweise im Sekretariat der Schule abzugeben. Der Schulträger prüft dann, ob die Bedingungen für eine Fahrtkostenübernahme gemäß SchfkVO gegeben sind.
Wenn der/die Schüler/in aus gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Verkehrsmittels angewiesen ist, ist die Vorlage eines Attestes des behandelnden Arztes erforderlich.
Fristen
Bei persönlicher Vorsprache im laufenden Schuljahr kann der gesiegelte Antrag direkt mitgenommen und zu den Stadtwerken geschickt werden.
Ansonsten wird der Antrag ebenfalls sofort bearbeitet und erreicht sie dann über den Postweg nach 2 bis 3 Tagen.
Rechtsgrundlagen
§ 97 Schulgesetz
Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO)
Sozialgesetzbuch XII
§ 10 Absatz 2 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen