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Saisonkennzeichen

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Informationen zu Saisonkennzeichen

Bei der Zuteilung der Saisonkennzeichen kann der*die Fahrzeughalter*in entscheiden, für welchen Monatszeitraum (mindestens 2, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug oder der Anhänger auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll. Die Zulassungsdauer wird rechts auf dem Kennzeichenschild eingeprägt. Die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Zulassungszeitraumes. Das Fahrzeug oder der Anhänger ist während des Zulassungszeitraumes für volle Monate zugelassen, das heißt der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende des Zeitraumes immer der letzte Tag des betreffenden Monats. Bei Fahrzeugen mit zugeteilten Saisonkennzeichen gelten grundsätzlich alle Vorschriften, die auch für das normale amtliche Kennzeichen anzuwenden sind, nur mit der Besonderheit, dass dieses betreffende Fahrzeug nur während des Zulassungszeitraumes im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt werden darf. Seit dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit auch einen Saisonzeitraum für ein Oldtimerfahrzeug mit H-Kennzeichen zuzuteilen. Hierbei liegen Beschränkungen bei der Erkennungsnummer vor. Möglch sind zwei Buchstaben und zwei Zahlen oder ein Buchstabe und drei Zahlen.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-29831 oder 0231/50-29837

Fax:

0231/50-26333

Email:

buergerdienste@stadtdo.de

Dienstleister:

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"Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)"

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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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Südwall 2-4
44137 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
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0231/50-13332

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bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck"

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Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-24812

Email:

bvst-brackel@dortmund.de

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Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)"

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Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving
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0231/50-25439

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bvst-eving@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving"

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde
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0231/50-24419

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bvst-hoerde@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde"

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Hörder Bahnhofstraße 16
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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch
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0231/50-28371

Email:

bvst-hombruch@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch"

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde
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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
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bvst-luetgendortmund@stadtdo.de

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0231/50-28080

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07:00 - 12:00
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08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

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Am Amtshaus 1
44359 Dortmund

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-28855

Email:

bvst-scharnhorst@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst"

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Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund

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Online Services und Formulare

Vollmacht zur Kfz- Zulassung
Zulassung durch Dritte
SEPA Lastschriftmandat KFZ Steuer
Zuständigkeit Zollverwaltung

Gebühren

27,60 € für die Änderung auf Saisonkennzeichen. Bei gleichzeitiger Zulassung fallen die üblichen Gebühren für die Zulassung an, für den Saisonzeitraum werden keine zusätzlichen Gebühren fällig.

Voraussetzungen

Siehe unter "Zulassung".

Unterlagen

  • gültiger Lichbildausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung, in der der Gültigkeitszeitraum für das Saisonkennzeichen eingetragen ist
  • Kennzeichenschilder (sofern angemeldet)
  • gültige Hauptuntersuchung

Fristen

sofort

Rechtsgrundlagen

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 23 FZV § 33 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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