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Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung

Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung

Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung

Feststellen von Rentenansprüchen bei Erwerbsminderung

Antragsaufnahme der Erwerbsminderungsrente für Versicherte, die vor Erreichen der Altersrente aus gesundheitlichen Gründen auf eine Rentenzahlung angewiesen sind, da sie eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben können.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Versicherungsamt
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-22554; 0231/50-26935

Fax:

0231/50-26015

Email:

rentenversicherung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Versicherungsamt"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Anfahrt:

Adresse:

Löwenstraße 11
44135 Dortmund

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Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

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Online Services und Formulare

Online Antrag
Online Anträge sind direkt über das Portal der Deutschen Rentenversicherung möglich. 

Gebühren

keine

Voraussetzungen

  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten des Versorgungsausgleiches) in wenigen Ausnahmefällen kann auch eine Wartezeit von weniger als 5 Jahren ausreichend sein. Bitte bei Rentenversicherungstäger oder beim Versicherungsamt der Stadt Dortmund (Bürgerdienste) nachfragen
  • 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
  • teilweise oder volle Erwerbsminderung
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, haben Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig sind. (Vertrauensschutzregelung)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf
  • Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
  • Geburtsnachweise der Kinder wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert)
  • Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
  • Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
  • Krankenversicherungskarte
  • Auflistung der ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge
  • Angaben zu den Gesundheitsstörungen bzw. Erkrankungen
  • Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
  • Angaben über stationäre Behandlungen und Kuren in den letzten 3 Jahren
  • ggfls. Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid
  • Steueridentifikationsnummer

Fristen

  • Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers
  • Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher - um Rechtsnachteile zu vermeiden- rechtzeitig gestellt werden

Rechtsgrundlagen

§§ 43, 44 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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