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Servicebeschreibung
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Altersrente (Regelaltersrente)
Altersrente (Regelaltersrente)
Feststellen von Altersrentenansprüchen
Regelaltersrente (Abschlagsfrei) - Rente für Versicherte mit geringen Wartezeiten und für Versicherte, die nicht aus gesundheitlichen Gründen eine vorgezogene Altersrente beantragen können.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Versicherungsamt
- Telefon:
-
0231/50-22554; 0231/50-26935
- Fax:
-
0231/50-26015
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Jetzt Online-Termin reservieren
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstraße 11
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
telefonisch
digital
Online Services und Formulare
Online Anträge sind direkt über das Portal der Deutschen Rentenversicherung möglich.
Informationsblätter
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten
Gebühren
keine
Voraussetzungen
- Vollendung des 65. Lebensjahres bei Geburt vor 1947, Geburt zwischen 1947 und 1963 stufenweise Anhebung auf das 67. Lebensjahr, bei Geburt ab 1964 wird die Regelaltersrente mit dem 67. Lebensjahr gewährt.
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich)
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf
- Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
- Geburtsnachweise der Kinder, wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
- Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
- Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
- Krankenversicherungskarte
- Steueridentifikationsnummer
Fristen
- Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
- Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher - um Rentennachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden.
- Die Rente sollte 3 - 3 1/2 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 35 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)