Picture: Roland Gorecki

PA_ProductCatalogViewer

Actions

Führerschein (Fahreignungsregister -Punkte in Flensburg-)

Führerschein (Fahreignungsregister -Punkte in Flensburg-)

Führerschein (Fahreignungsregister -Punkte in Flensburg-)

Mit dem neuen "Fahreignungsregister" (FAER) wird das Verkehrszentralregister (VZR) und mit dem "Fahreignungs-Bewertungssystem" das "Mehrfachtäter-Punktsystem" abgelöst. Das Register wird einfacher, gerechter und transparenter; die Verkehrssicherheit wird erhöht.

Jeder verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstoß wird wie bisher auch künftig im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Auch bei Personen ohne Fahrerlaubnis! Die Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems – Ermahnung, Verwarnung und Entziehung der Fahrerlaubnis – richten sich allerdings nur gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis. Durch die Einführung des Systems mit 1 bis 3 Punkten je Verstoß ergibt sich folgende Reihung von Maßnahmen: Vormerkung (bis 3 Punkte): Es werden gegen den Betroffenen keine Maßnahmen ergriffen; der Begriff Vormerkung verdeutlicht dies klarer als bisher. Betroffene haben die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Sie erhalten dafür einen Punktabzug von 1 Punkt. 1. Eingriffsstufe (4 oder 5 Punkte): "Ermahnung". Als wiederholt auffällige Person erhält der Fahrerlaubnisinhaber von der Verwaltungsbehörde eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Daneben ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar als Hilfestellung zur Verbesserung der individuellen Fahreignung freiwillig besucht werden kann. Hierfür wird ein Abzug von 1 Punkt gewährt. Ein Punktabzug wird generell nur einmal in 5 Jahren gewährt. 2. Eingriffsstufe (6 oder 7 Punkte): "Verwarnung". Der weiterhin auffällige Fahrerlaubnisinhaber erhält eine schärfere Verwarnung unter Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen. Auch hier ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden kann. Auf dieser Stufe allerdings ohne Punktabzug. 3. Eingriffsstufe (ab 8 Punkte): Entziehung der Fahrerlaubnis. Alle Maßnahmenstufen müssen durchlaufen werden. Die jeweilige Maßnahme wird nur beim erstmaligen Erreichen eines der genannten Punktestände ergriffen. Allerdings können die Stufen je nach Tilgung von eingetragenen Entscheidungen mehrfach durchlaufen werden, wenn sich der entsprechende Punktestand wieder ansammelt. Die Eintragungen werden nach Ablauf einer gewissen Frist im Register gelöscht. Die Fristen betragen 2,5, 5 oder 10 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides, Strafbefehls oder Urteils. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen. Nähere Einzelheiten zur Auskunftsbeantragung entnehmen Sie bitte der Seite des Kraftfahrt-Bundesamt: www.kba.de (siehe "weitere Informationen zur Leistung) - Auskunft aus dem Fahreignungsregister.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50 - 2 65 55

Fax:

0231/50-26428

Email:

fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Di:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
07:00 - 12:00   13:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

digital

Online Services und Formulare

Kraftfahrt-Bundesamt Online-Registerauskunft
Mit dieser Anwendung können Sie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punkteauskunft), dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (Führerschein) und dem Zentralen Fahrzeugregister (Fahrzeugzulassungen) des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten. Diese umfasst ausgewählte Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind.
Kontaktformular Fahrerlaubnisangelegenheiten
Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über diesen Assistenten. So können wir Ihr Anliegen effektiver entgegennehmen.
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

Footer area

Complementary Content
${loading}