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Servicebeschreibung
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Parkerleichterung für Hebammen
Parkerleichterung für Hebammen
Parkerleichterungen/Befreiung von Park- und Halteverbote für Hebammen, zum Parken bei Besuchen im Rahmen der Vor- und Nachsorge
Gem. dem Runderlass des Ministeriums Verkehr vom 04.12.2015 für die Parkerleichterungen für Hebammen kann, für die in Ausübung ihrer Praxis häufig durchgeführten Hausbesuche eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO das Parken gestattet werden.
Die Parkerleichterungen zur Ausübung von Hebammentätigkeit umfassen eine Befreiung von Halte- und Parkverboten
- anlässlich von Besuchen schwangerer betreuten Personen
- zur Vor- und Nachsorge
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Parkerleichterungen
- Telefon:
-
0231 / 50 - 2 23 19; - 2 64 63; - 2 58 20
- Fax:
-
02 31/50-2 44 84
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nach Terminvereinbarung
Anfahrt:
- Adresse:
-
Königswall 14
44137 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1, S2, S5, RE1, RE3, RE4, RE6, RE11, RE57, RB 43, RB 50-53, RB59, U41, U45, U47, U49 (Bahnhof Hauptbahnhof), U41, U43, U44, U45, U47, U49 (Bahnhof KampstraßeDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 StVO zur Durchführung von ambulanten Hebammendiensten
Gebühren
150,- Euro
Voraussetzungen
- Berufsnachweis Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Hebamme bzw. Entbindungshelferin
- Kopie des aktuellen Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (beidseitig)
- Das Fahrzeug muss mit einer festen, gut lesbaren Aufschrift mit der Bezeichnung Hebamme und Kontaktdaten an beiden Fahrzeugslängsseiten sowie im Heckbereich versehen sein.
Unterlagen
Antrag
Fahrzeugschein Kopie
Berufsnachweis (Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Hebamme)
Fristen
Bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen entschieden werden.
Rechtsgrundlagen
§ 46 StVO