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Parkerleichterung für Ärzte

Parkerleichterung für Ärzte

Parkerleichterung für Ärzte

Parkerleichterungen/Befreiung von Park- und Halteverbote für Ärzte, zum Parken bei Krankenbesuchen bzw. zum Parken vor oder in der Nähe der Praxis während der Sprechstunden

Gem. dem aktuellen Runderlass des Ministeriums Verkehr vom 20.05.2021 für die Parkerleichterungen für die Ärzteschaft zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung kann Ärztinnen und Ärzten, für die in Ausübung iher Praxis häufig durchgeführten Hausbesuche eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO das Parken gestattet werden. Die Parkerleichterungen zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit umfassen eine Befreiung von Halte- und Parkverboten - anlässlich von Krankenbesuchen oder - in der Nähe der Praxis während der Sprechzeiten.

Kontakt

Name der Behörde:
Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Parkerleichterungen
Visitenkarte:
Telefon:

0231 / 50 - 2 23 19; - 2 64 63; - 2 58 20

Fax:

02 31/50-2 44 84

Email:

ruhrgebietsparkausweis@stadtdo,de

Dienstleister:

Internet:

"Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Parkerleichterungen"

Öffnungszeiten:

Nach Terminvereinbarung

Anfahrt:

Adresse:

Königswall 14
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

S1, S2, S5, RE1, RE3, RE4, RE6, RE11, RE57, RB 43, RB 50-53, RB59, U41, U45, U47, U49 (Bahnhof Hauptbahnhof), U41, U43, U44, U45, U47, U49 (Bahnhof Kampstraße

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Online Services und Formulare

Antrag auf Erlaubnis von Parkerleichterungen zur Ausübung ärtzlicher Tätigkeit
Antrag auf Erlaubnis von Parkerleichterungen zur Ausübung ärtzlicher Tätigkeit

Gebühren

150,- Euro

Voraussetzungen

Eine Mindestanzahl von 100 Krankenbesuchen im Quartal muss durch eine Bescheinigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein- bzw. Wesfalen-Lippe nachgewiesen werden.

Unterlagen

Antrag Fahrzeugschein Kopie Nachweis über 100 Hausbesuche pro Quartal (Nachweis über die Häufigkeit ist durch eine Bescheinigung der Kassenärztlichen Vereinigung NRW nachzuweisen)

Fristen

Bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen kann in der Regel innerhalb von 14 tagen entschieden werden.

Rechtsgrundlagen

§ 46 StVO
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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