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Servicebeschreibung
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Parkerleichterung für Ärzte
Parkerleichterung für Ärzte
Parkerleichterungen/Befreiung von Park- und Halteverbote für Ärzte, zum Parken bei Krankenbesuchen bzw. zum Parken vor oder in der Nähe der Praxis während der Sprechstunden
Gem. dem aktuellen Runderlass des Ministeriums Verkehr vom 20.05.2021 für die Parkerleichterungen für die Ärzteschaft zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung kann Ärztinnen und Ärzten, für die in Ausübung iher Praxis häufig durchgeführten Hausbesuche eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO das Parken gestattet werden.
Die Parkerleichterungen zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit umfassen eine Befreiung von Halte- und Parkverboten
- anlässlich von Krankenbesuchen oder
- in der Nähe der Praxis während der Sprechzeiten.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Parkerleichterungen
- Telefon:
-
0231 / 50 - 2 23 19; - 2 64 63; - 2 58 20
- Fax:
-
02 31/50-2 44 84
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nach Terminvereinbarung
Anfahrt:
- Adresse:
-
Königswall 14
44137 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1, S2, S5, RE1, RE3, RE4, RE6, RE11, RE57, RB 43, RB 50-53, RB59, U41, U45, U47, U49 (Bahnhof Hauptbahnhof), U41, U43, U44, U45, U47, U49 (Bahnhof KampstraßeDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
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Antrag auf Erlaubnis von Parkerleichterungen zur Ausübung ärtzlicher Tätigkeit
Gebühren
150,- Euro
Voraussetzungen
Eine Mindestanzahl von 100 Krankenbesuchen im Quartal muss durch eine Bescheinigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein- bzw. Wesfalen-Lippe nachgewiesen werden.
Unterlagen
Antrag
Fahrzeugschein Kopie
Nachweis über 100 Hausbesuche pro Quartal (Nachweis über die Häufigkeit ist durch eine Bescheinigung der Kassenärztlichen Vereinigung NRW nachzuweisen)
Fristen
Bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen kann in der Regel innerhalb von 14 tagen entschieden werden.
Rechtsgrundlagen
§ 46 StVO