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Servicebeschreibung
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Handwerkerparkausweis
Handwerkerparkausweis
Beantragen Sie hier Ihre Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO in Form eines Handwerkerparkausweises.
Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
- die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu
- Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
- sowie ambulante soziale Dienste die Arbeit erleichtern.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis/Befahren Fußgängerzonen/Halteverbot Umzüge
- Telefon:
-
0231 / 50 - 2 23 19; 0231 / 50 - 2 64 63; 0231 / 50 - 2 58 20
- Fax:
-
02 31/50-2 44 84
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nach Terminvereinbarung
Anfahrt:
- Adresse:
-
Königswall 14
44137 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1, S2, S5, RE1, RE3, RE4, RE6, RE11, RE57, RB 43, RB 50-53, RB59, U41, U45, U47, U49 (Bahnhof Hauptbahnhof), U41, U43, U44, U45, U47, U49 (Bahnhof KampstraßeDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
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Ruhrgebietsparkausweise für Handwerker
Gebühren
Kosten für die Ausstellung einer neuen Ausnahmegenehmigung und/oder einer Fristverlängerung einer bereits erteilten Ausnahmegenehmigung:
Die Jahresgebühr für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung beträgt für den Regierungsbezirk Arnsberg 150,00 € und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50,00 € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300,00 €.
Dieselben Gebühren werden nach Ablauf des ursprünglich genehmigten Jahres erhoben, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen.
Kosten für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung in Folge eines Änderungsantrages:
Im Falle eines Änderungsantrages wird eine Gebühr i. H. v. 20,00 € fällig.
Unterlagen
Für die Beantragung sind notwendig:
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
- Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
Fristen
Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Ausnahmegenehmigung ist mindestens 20 Werkage vor dem gewünschten Datum zu stellen.
Für eine Fristverlängerung bitten wir Sie spätestens sechs Wochen vor dem angegeben Ablaufdatum Ihrer noch gültigen Ausnahmegenehmigung einen Fristverlängerungsantrag zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO