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Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis

Beantragen Sie hier Ihre Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO in Form eines Handwerkerparkausweises.

Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
  • die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
  • Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu
  • Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
  • schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
  • sowie ambulante soziale Dienste die Arbeit erleichtern.
Denn der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu, im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte. Der Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke in NRW kann für 1 Jahr genehmigt werden. Der Ausweis kann in ganz NRW genutzt werden. Es dürfen für eine Ausnahmegenehmigung maximal zwei fünf Service- oder Werkstattwagen angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge muss ein separater Antrag gestellt werden.

Kontakt

Name der Behörde:
Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis/Befahren Fußgängerzonen/Halteverbot Umzüge
Visitenkarte:
Telefon:

0231 / 50 - 2 23 19; 0231 / 50 - 2 64 63; 0231 / 50 - 2 58 20

Fax:

02 31/50-2 44 84

Email:

ausnahmenundparkausweise@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis/Befahren Fußgängerzonen/Halteverbot Umzüge"

Öffnungszeiten:

Nach Terminvereinbarung

Anfahrt:

Adresse:

Königswall 14
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

S1, S2, S5, RE1, RE3, RE4, RE6, RE11, RE57, RB 43, RB 50-53, RB59, U41, U45, U47, U49 (Bahnhof Hauptbahnhof), U41, U43, U44, U45, U47, U49 (Bahnhof Kampstraße

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

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Ruhrgebietsparkausweise für Handwerker
Ruhrgebietsparkausweise für Handwerker

Gebühren

Kosten für die Ausstellung einer neuen Ausnahmegenehmigung und/oder einer Fristverlängerung einer bereits erteilten Ausnahmegenehmigung: Die Jahresgebühr für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung beträgt für den Regierungsbezirk Arnsberg 150,00 € und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50,00 € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300,00 €. Dieselben Gebühren werden nach Ablauf des ursprünglich genehmigten Jahres erhoben, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen. Kosten für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung in Folge eines Änderungsantrages: Im Falle eines Änderungsantrages wird eine Gebühr i. H. v. 20,00 € fällig.

Unterlagen

Für die Beantragung sind notwendig:
  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
  • Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
  • Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
  • Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind

Fristen

Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Ausnahmegenehmigung ist mindestens 20 Werkage vor dem gewünschten Datum zu stellen. Für eine Fristverlängerung bitten wir Sie spätestens sechs Wochen vor dem angegeben Ablaufdatum Ihrer noch gültigen Ausnahmegenehmigung einen Fristverlängerungsantrag zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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