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Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Beschäftigungsförderung

Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Beschäftigungsförderung

Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Beschäftigungsförderung

Die Fachstelle für Beschäftigungsförderung bietet Arbeitsgelegenheiten und geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Teilhabechancengesetzes nach §16i SGB II an, um langzeitarbeitslose Personen an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS) werden zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse geschaffen, mit dem Ziel, die Langzeitarbeitslosigkeit in Dortmund dauerhaft zu senken.

Arbeitsgelegenheiten Seit dem 01.01.2006 führt die „Fachstelle für Beschäftigungsförderung“ im Sozialamt AGH (Arbeitsgelegenheiten) durch. Langzeitarbeitslose Menschen werden in den Beschäftigungsmaßnahmen vor Ort sozialpädagogisch betreut und durch Fachanleitung unterstützt. Je nach individueller Voraussetzung und Qualifikation führen die Teilnehmer/innen zusätzliche
  • unterstützende Arbeiten in Schulen und Kindergärten sowie Seniorenheimen durch,
  • sind in kulturellen Tätigkeitsgebieten angesiedelt,
  • leisten Reinigungs- und Grünarbeiten auf dem Dortmunder Stadtgebiet
  • und vieles mehr.
Teilhabe am Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose nach §16 i SGB II Teilhabechancengesetz Das Teilhabechancengesetz löst das Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) §16 e SGB II alte Fassung zum 01.01.2019 ab. Zur Förderung der Teilhabe und Integration in den Arbeitsmarkt bieten wir förderfähigen langzeitarbeitslosen Menschen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes in Kooperation mit dem Jobcenter an. Einsatzmöglichkeiten können wir in folgenden Bereichen anbieten:
  • im Service- und Präsenzdienst
  • als Quartierskümmerer
  • als Servicedienstleister an Schulen
  • als Verwaltungskraft im Schulsekretariat
  • in der Grünpflege
  • etc.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein Westfalen und des Europäischen Sozialfonds Quartierskümmerer in Dortmund Die Quartierskümmerer arbeiten für die Stadt Dortmund und sind täglich von montags bis freitags in den jeweiligen Stadtbezirken im öffentlichen Raum unterwegs. Ihre Routen (Einsatzgebiete) verlaufen dabei schwerpunktmäßig durch:
  • Parkanlagen
  • Naturschutzgebiete
  • Wohngebiete
  • Spielplätze
  • Einkaufszonen
  • Friedhöfe
Die Aufgaben der Quartierskümmerer sind: Die Quartierskümmerer sind in ihren Bezirken für die Bürgerinnen und Bürger jederzeit ansprechbar, geben Auskünfte und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Schwerpunkte ihrer Arbeit:
  • Leichte Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger mit Handicap geben
  • Hinweise und Verbesserungsvorschläge annehmen und weiterleiten
  • Aufspüren von wilden Müllkippen
  • Reinigung von Spielplätzen
  • Beseitigung von Schmierereien, Aufklebern und Reinigung von Schildern
  • Säuberung von Baumscheiben
  • Grünschnittarbeiten
  • Erkennen von Beschädigungen im öffentlichen Raum
Unterstützung:
  • bei Festen und Feiern im Stadtteil
  • bei Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Senioren
  • bei kulturellen Veranstaltungen
  • von ehrenamtlichen Engagement
Kontakt: Stadt Dortmund, Sozialamt 50/7-4 Stadtteilwerkstatt Burgholzstr. 150 44145 Dortmund

Kontakt

Name der Behörde:
Sozialamt
Fachstelle für Beschäftigungsförderung
Visitenkarte:
Telefon:

0231-50 27705

Öffnungszeiten:

sonst nach Vereinbarung

Mo:
08:00 - 12:00   13:00 - 15:30
Di:
08:00 - 12:00   13:00 - 15:30
Mi:
08:00 - 12:00   13:00 - 15:30
Do:
08:00 - 12:00   13:00 - 17:00
Fr:
08:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Kleppingstr. 21-23
44135 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Gebühren

Diese Leistung ist kostenfrei.

Voraussetzungen

Arbeitsgelegenheiten Sie sind als langzeitarbeitslose Bürger*in von dem Jobcenter mit der Bitte um Durchführung einer AGH oder Qualifizierung an uns vermittelt worden. §16 i SGB II Sie sind als förderfähige langzeitarbeitslose Person vom Jobcenter für ein Beschäftigungsverhältnis nach dem Teilhabechancengesetz vorgeschlagen worden.

Unterlagen

Neben den vom Jobcenter bei der Vermittlung zur Verfügung gestellten Unterlagen, klären Sie bitte mit den Mitarbeiter*innen der zuständigen Fachstelle die Notwendigkeit weiterer Unterlagen ab.

Fristen

Beginn und Dauer einer Arbeitsgelegenheit werden in der Regel in einem persönlichen Gespräch erörtert.

Rechtsgrundlagen

§16 d Sozialgesetzbuch II und § 16 i Sozialgesetzbuch II
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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