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Servicebeschreibung
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Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Beschäftigungsförderung
Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Beschäftigungsförderung
Die Fachstelle für Beschäftigungsförderung bietet Arbeitsgelegenheiten und geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Teilhabechancengesetzes nach §16i SGB II an, um langzeitarbeitslose Personen an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS) werden zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse geschaffen, mit dem Ziel, die Langzeitarbeitslosigkeit in Dortmund dauerhaft zu senken.
Arbeitsgelegenheiten
Seit dem 01.01.2006 führt die „Fachstelle für Beschäftigungsförderung“ im Sozialamt AGH (Arbeitsgelegenheiten) durch. Langzeitarbeitslose Menschen werden in den Beschäftigungsmaßnahmen vor Ort sozialpädagogisch betreut und durch Fachanleitung unterstützt.
Je nach individueller Voraussetzung und Qualifikation führen die Teilnehmer/innen zusätzliche
Quartierskümmerer in Dortmund
Die Quartierskümmerer arbeiten für die Stadt Dortmund und sind täglich von montags bis freitags in den jeweiligen Stadtbezirken im öffentlichen Raum unterwegs. Ihre Routen (Einsatzgebiete) verlaufen dabei schwerpunktmäßig durch:
- unterstützende Arbeiten in Schulen und Kindergärten sowie Seniorenheimen durch,
- sind in kulturellen Tätigkeitsgebieten angesiedelt,
- leisten Reinigungs- und Grünarbeiten auf dem Dortmunder Stadtgebiet
- und vieles mehr.
- im Service- und Präsenzdienst
- als Quartierskümmerer
- als Servicedienstleister an Schulen
- als Verwaltungskraft im Schulsekretariat
- in der Grünpflege
- etc.

- Parkanlagen
- Naturschutzgebiete
- Wohngebiete
- Spielplätze
- Einkaufszonen
- Friedhöfe
- Leichte Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger mit Handicap geben
- Hinweise und Verbesserungsvorschläge annehmen und weiterleiten
- Aufspüren von wilden Müllkippen
- Reinigung von Spielplätzen
- Beseitigung von Schmierereien, Aufklebern und Reinigung von Schildern
- Säuberung von Baumscheiben
- Grünschnittarbeiten
- Erkennen von Beschädigungen im öffentlichen Raum
- bei Festen und Feiern im Stadtteil
- bei Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Senioren
- bei kulturellen Veranstaltungen
- von ehrenamtlichen Engagement
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Sozialamt
Fachstelle für Beschäftigungsförderung
- Telefon:
-
0231-50 27705
Öffnungszeiten:
sonst nach Vereinbarung
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Kleppingstr. 21-23
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Gebühren
Diese Leistung ist kostenfrei.
Voraussetzungen
Arbeitsgelegenheiten
Sie sind als langzeitarbeitslose Bürger*in von dem Jobcenter mit der Bitte um Durchführung einer AGH oder Qualifizierung an uns vermittelt worden.
§16 i SGB II
Sie sind als förderfähige langzeitarbeitslose Person vom Jobcenter für ein Beschäftigungsverhältnis nach dem Teilhabechancengesetz vorgeschlagen worden.
Unterlagen
Neben den vom Jobcenter bei der Vermittlung zur Verfügung gestellten Unterlagen, klären Sie bitte mit den Mitarbeiter*innen der zuständigen Fachstelle die Notwendigkeit weiterer Unterlagen ab.
Fristen
Beginn und Dauer einer Arbeitsgelegenheit werden in der Regel in einem persönlichen Gespräch erörtert.
Rechtsgrundlagen
§16 d Sozialgesetzbuch II und § 16 i Sozialgesetzbuch II