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Servicebeschreibung
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Ordnungsbehördliche Bestattungen
Ordnungsbehördliche Bestattungen
Es kommt immer wieder vor, dass die Bestattung Verstorbener von den Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig geregelt wird oder keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind, so dass das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung der Leiche veranlassen muss.
Grundsätzlich sind gemäß § 8 Absatz 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) zur Bestattung in der nachstehenden Rangfolge verpflichtet:
- Ehegatten,
- (eingetragene) Lebenspartner,
- volljährige Kinder,
- Eltern,
- volljährige Geschwister,
- Großeltern,
- volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene).
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Ordnungsamt
Allgemeine Gefahrenabwehr
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Terminvereinbarungen möglich
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Olpe 1
44122 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Links
Gebühren
Kosten der Bestattung (Friedhöfsgebühren, Bestatterkosten) und Verwaltungsgebühren.
Rechtsgrundlagen
Bestattungsgesetz NRW