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Neuwagen Zulassung

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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges oder Anhängers

Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein. Im Zulassungsverfahren wird ein amtliches Kennzeichen zugeteilt. Grundsätzlich unterliegen alle Fahrzeuge der Zulassungspflicht. Welche Fahrzeuge davon ausgenommen sind, regeln die §§ 1 bis 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Beispielsweise sind Leichtkrafträder bis 11 kW und 125 ccm oder Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten zu Sportzwecken nicht zulassungspflichtig, jedoch kennzeichenpflichtig. Erfolgt die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person, ist zusätzlich zur Vollmacht auch ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer von der haltenden Person und Kontoinhaber*in ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben. Internetbasierte Zulassung: Es besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug neben der herkömmlichen Zulassung bei der Zulassungsbehörde, auch online von zuhause zuzulassen. Um diesen Service zu nutzen, müssen die in der Rubrik Voraussetzungen und Unterlagen genannten Bedingungen erfüllt sein.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-29831 oder 0231/50-29837

Fax:

0231/50-26333

Email:

buergerdienste@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)"

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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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Südwall 2-4
44137 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
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bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck"

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Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-24812

Email:

bvst-brackel@dortmund.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)"

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Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving
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0231/50-25439

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bvst-eving@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving"

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde
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0231/50-24419

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bvst-hoerde@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde"

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Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch
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Fax:

0231/50-28371

Email:

bvst-hombruch@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch"

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde
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0231/50-28433

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bvst-huckarde@stadtdo.de

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Rahmer Straße 15
44369 Dortmund

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
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0231/50-10941

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bvst-luetgendortmund@stadtdo.de

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Limbecker Straße 31
44388 Dortmund

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-28080

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bvst-mengede@stadtdo.de

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08:00 - 16:00
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07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Am Amtshaus 1
44359 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28855

Email:

bvst-scharnhorst@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst"

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08:00 - 16:00
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08:00 - 18:00
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07:00 - 12:00

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Adresse:

Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund

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Diesen Service erhalten Sie

persönlich

digital

Online Services und Formulare

Kfz Neuzulassung
Hier können Sie eine Neuzulassung vornehmen. Eine Vorsprache bei den Bürgerdiensten ist nicht erforderlich.
Erfassung Daten Neuzulassung
Hier können Sie die Daten Ihres fabrikneuen Fahrzeuges vorerfassen. Eine Vorsprache bei den Bürgerdiensten ist zusätzlich erforderlich.
Vollmacht zur Kfz- Zulassung
Zulassung durch Dritte
SEPA Lastschriftmandat KFZ Steuer
Zuständigkeit Zollverwaltung

Informationsblätter

Information Art 13 DSGVO Kraftfahrzeugwesen
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten

Gebühren

27,60 € - 64,60 €

Voraussetzungen

Privatpersonen: Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet Firmen: Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung Online Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet Die online Neuzulassung ist nur für Privatpersonen möglich. Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:
  1. Ein fabrikneues deutsches Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018)
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des*der Halter*in
  5. Neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU Bürger seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein
Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) So funktioniert’s:
  1. Online-Portal aufrufen.
  2. Registrierung im Servicekonto NRW ist erforderlich.
  3. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA), eID Karte für EU Bürger oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  5. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
· Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) · Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II · eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung · IBAN – Halterkonto – für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) · Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  1. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  2. ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt
  1. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  2. Der Antrag wird durch die Sachbearbeitung geprüft.
  3. Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  4. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
  • SEPA-Lastschriftmandat
Bei Importfahrzeugen aus dem Ausland:
  • ggf. ausländische Zulassungsdokumente (je nach Herkunftsland unterschiedlich)
  • Eigentumsnachweis Kaufvertrag oder Rechnung eines Autohauses
  • Bestätigung des Autohauses, dass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) mit der FIN in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) übereinstimmt
  • Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • ggf. Einzelgutachten
  • Verzollungsnachweis, bei Import aus einem Nicht-EU Staat (Drittstaat)
  • in Zweifelsfällen ist vor dem Termin Rücksprache mit den Bürgerdiensten zu halten
Bei Firmen: Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person Bei minderjährigen Fahrzeughalter*innen: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der erziehungsberechtigten Person. zusätzlich im Falle der Vertretung:
  • schriftliche Vollmacht
  • Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
  • amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
zusätzlich bei einer online Zulassung siehe unter dem Punkt Voraussetzungen

Fristen

sofort Bei der online Zulassung wird die Zulassung nach drei Werktagen mit Übersendung der Dokumente gültig.

Rechtsgrundlagen

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 23 FZV § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 13 KraftStG
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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